Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18- 6. Änderung für ein Gebiet nordöstlich Schützenstraße und nordwestlich Birkenweg

Begründung

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen 3

1.1 Rechtliche Grundlagen 3

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen 4

1.3 Räumlicher Geltungsbereich 5

1.4 Angaben zum Bestand 5

2. Anlass und Ziele der Planung 6

2.1 Anlass der Planung 6

2.2 Ziele der Planung 6

3. Inhalte des Bebauungsplans 7

3.1 Art der baulichen Nutzung, Bauweise usw. 7

3.2 Landschaftspflege und Artenschutz 10

3.3 Immissionsschutz 13

3.4 Verkehr, Ver- und Entsorgung 15

3.5 Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden 16

3.6 Hinweise 16

4. Kosten 17

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen

1.1 Rechtliche Grundlagen

Grundlagen dieses Bauleitplanverfahrens sind

- das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353),

- die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),

- die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),

- die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Sch.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06.12.2021 (GVOBl. Sch.-H. S. 1422).

Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß des durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte eingefügten § 13 a BauGB Anwendung, da es sich um eine Nachverdichtung innerhalb des besiedelten Stadtgebietes und somit um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung kann demnach verzichtet werden. Der Bebauungsplan begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Darüber hinaus liegt auch das Erfordernis einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nicht vor, da der Schwellenwert von 20.000 m² Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO nicht überschritten wird. Ferner besteht kein sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Aufstellung anderer Bebauungspläne.

Verfahrensschritte Datum

Aufstellungsbeschluss 20.09.2021

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 22.11.2021

TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 13.01.2022

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 17.01. - 16.02.2022

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 23.08.2022

Erneute TÖB-Beteiligung gemäß § 4 a (3) BauGB 19.09.2022

Erneute öffentliche-Auslegung gemäß § 4 a (3) BauGB 22.09. - 07.10.2022

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB