Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 "für den Bereich westlich des Lehmberger Weges und nördlich des Soldatenredders" Gemeinde Brekendorf

Begründung

2 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplanes Nr. 15 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,46 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Brekendorf entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Derzeit befinden sich im östlichen Bereich des Flurstückes 75 sowie auf dem Flurstück 74/1 je eine Wohnung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von ca. 12 zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.

In der Gemeinde Brekendorf besteht weiterhin auch ein Bedarf an kleinteiligen Wohnraum. Um kontinuierlich die weitere Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die Gemeinde Brekendorf hat sich wiederholt intensiv mit den vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen auseinandergesetzt. Die hierfür durchgeführte Analyse der baulichen Potenziale der Innenentwicklung bietet die Grundlage für die zukünftige Ortsentwicklung.

Die letzte Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale aus dem April 2024 zeigte, dass im Innenbereich der Gemeinde Brekendorf eine Vielzahl von Baulücken und sonstige Flächen mit bestehenden Baurechten vorhanden sind. Insgesamt wurden 21 Bereiche mit Baurecht für ca. 24 Grundstücke ermittelt. In den letzten Jahren wurden einige Freiflächen bereits bebaut. Hierunter sind auch die Bebauungspläne Nr. 10 und 11, mit denen die Gemeinde bereits die Nachverdichtung im Innenbereich vorangetrieben hat. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 ist ein kleiner Nahversorgungsladen entstanden.

Der westliche Planbereich ist als Potenzialfläche für die Innenentwicklung mit Baurecht als Fläche Nr. 12 in der Innenentwicklungsanalyse dargestellt. Durch die Überplanung des gesamten Grundstücks sowie den Umfang des Planvorhabens, wird ein Bebauungsplan benötigt.

Von den übrigen Baulücken stehen eine Vielzahl für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung. Die dargestellten Flächen stehen überwiegend in Privatbesitz, so dass deren Verfügbarkeit derzeit nicht absehbar ist. Die meisten Flächen dürften jedoch aktuell für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Brekendorf geht derzeit davon aus, dass sich bis 2036 ein Neubau von 10 weiteren Wohneinheiten im Innenbereich der Ortslage realisieren lässt.

Für die wohnbauliche Entwicklung der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hüttener Berge wurde in den letzten Jahren in enger Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde SH eine sog. Kooperationsraumvereinbarung zwischen den Gemeinden vereinbart, die im Kern Strukturziele festlegt und den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet WE an andere Gemeinden abzutreten. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Brekendorf mit Beschlussfassung vom 29.11.2022 beschlossen, dass für den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Holzbunge insgesamt 5 WE vom wohnbaulichen Entwicklungsrahmen der Gemeinde Brekendorf abgetreten werden.

Für die Gemeinde Brekendorf verbleibt auf der Grundlage der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2021 ein wohnbauliches Entwicklungspotenzial von 22 Wohneinheiten in den Jahren 2024 bis 2036.

Wohnungsbestand am 31.12.2020 551 WE

nach LEP 2021 bis 2036 zulässig (10 %) 55 WE

in den Jahren 2022 und 2023 bereits errichtet 18 WE

abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 10 WE

abzgl. Überlassung von WE an die Gemeinde Holzbunge 5 WE

verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 22 WE

Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, werden gem. LEP 2021 nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Folglich würden für dieses Vorhaben lediglich 9 Wohneinheiten auf den zulässigen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Der Entwurf zur Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein sieht eine Reduzierung auf die Hälfte vor. Des Weiteren sollen auch Wohnungen mit einer Größe von max. 50 m² nur zur Hälfte angerechnet werden.

Die Planung zum Bebauungsplan Nr. 15 liegt mit der Schaffung von ca. 12 zusätzlichen Wohneinheiten im Rahmen des vorgegebenen Entwicklungsrahmens. Die zu beplanende Fläche befindet sich im Innenbereich und die Entwicklung dieser Fläche folgt daher dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und vermeidet die Erschließung weiterer Wohngebiete im Außenbereich.

Zur baulichen Entwicklung des Grundstückes liegt der Gemeinde ein konkretes Bebauungs- und Nutzungskonzept vor. Der Bebauungsplan soll schwerpunktmäßig den Bau von drei Gebäuden mit insgesamt bis zu 13 Mietwohnungen ermöglich. Der Bedarf an kleinteiligem, gefördertem Wohnraum soll aus Sicht der Gemeinde verstärkt in der Ortslage durch entsprechende Nachverdichtungen erfolgen. Diesem Ansatz wird mit der vorliegenden Planung Rechnung getragen.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde entschieden, zur Deckung des Bedarfes an Wohnbauflächen, den Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von Brekendorf und schließt eine bauliche Lücke östlich des Alten Bahndamms.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 3.9 der Fortschreibung des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach die Inanspruchnahme neuer Flächen landesweit reduziert werden soll. Bis 2030 soll die tägliche Flächenneuinanspruchnahme in Schleswig-Holstein durch Siedlungs- und Verkehrsflächen auf unter 1,3 Hektar pro Tag abgesenkt werden. Langfristig soll eine Flächenkreislaufwirtschaft dazu führen, dass das Verhältnis von Siedlungs- und Verkehrsflächen im Bezug zu Freiflächen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen gleichbleibt.

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und setzt für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO fest. Die Planung innerhalb der Grundstücksfläche sieht vorrangig kleinteiligeren Wohnraum in Form bedarfsgerechter und barrierearmer Gebäude vor. Somit wird insbesondere den Aspekten des demographischen Wandels Rechnung getragen. Art und Maß der baulichen Nutzung wurden dabei derart gewählt, dass die von der Gemeinde gewünschte Bebauung mit hinreichenden Gestaltungsspielräumen generiert werden kann.

Die Planung entspricht zudem den in Ziffer 3.6 des Landesentwicklungsplanes dargelegten Grundsätzen, wonach in allen Teilräumen des Landes eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Dauerwohnraum sichergestellt werden soll. Das Angebot soll den Umfang des künftigen Wohnungsbedarfs decken, demographische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen und hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, Gestaltung des Wohnumfelds und Preis den unterschiedlichen Ansprüchen der Nachfragerinnen und Nachfrager Rechnung tragen. Insbesondere für kleine Haushalte und für ältere Menschen sollen mehr Angebote geschaffen werden. Verbessert werden soll außerdem das Wohnungsangebot für Familien mit Kindern. Dem Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen soll durch geeignete Maßnahmen, insbesondere auch für sozial geförderten Wohnraum, Rechnung getragen werden. Dafür sollen nicht nur die Schwerpunkte für den Wohnungsbau sorgen, sondern auch andere geeignete Gemeinden, insbesondere in den Ordnungsräumen, den Stadt- und Umlandbereichen und in den Gebieten mit einer besonderen Bedeutung für Tourismus und Erholung.

3 PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Bauflächen werden entsprechend der in Kap. 2 dargelegten Planungsziele gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Der Ausschluss der nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen erfolgt unter Berücksichtigung des angestrebten Gebietscharakters und soll die Wohnnutzung weiter in den Vordergrund rücken. Gewollt ist ein für die Errichtung von Wohngebäuden attraktives Gebiet mit hoher Wohnqualität. Andersartigen Entwicklungen sowie möglichen Konflikten, insbesondere durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und erhöhte Schallemissionen soll vorgebeugt werden.