Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 "für den Bereich westlich des Lehmberger Weges und nördlich des Soldatenredders" Gemeinde Brekendorf

Begründung

3.8.4 Schutzgut Boden

Das Plangebiet weist als Bodenform entsprechend der Bodenkarte (Maßstab 1 : 25.000) des Umweltportals des LfU eine Braunerde mit der vorherrschenden Bodenart Sand auf. Die Bodenform ist in der Landschaft Schleswig-Holsteinisches Hügelland weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Teile des Plangebietes sind bereits versiegelt. Die natürlichen Bodenfunktionen sind somit bisher teilweise eingeschränkt.

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen.

3.8.5 Schutzgut Wasser

Offene Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde kein Wasser bis zur Endtiefe der durchgeführten Kleinbohrungen von 6 m unter Geländeoberkante angetroffen. Der anstehende Baugrund lässt eine Versickerung zu (Anlage 10 zur Bewertung Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1).

Durch die Umsetzung der Planung wird der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes erhöht und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens reduziert. Die Gemeinde hat eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW1 vorgenommen und die Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt. Eine Versickerung über Schächte, Mulden, Rigolen-/Muldensysteme, die Fläche oder PE-Blöcke möglich.

Um den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt so gering wie möglich zu halten wird die Festsetzung, das Stellplätze mit ihren Zufahrten nur in wasserdurchlässiger Ausführung zulässig sind, in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese Festsetzung dient dem städtebaulichen Ziel einer offenen durchgrünten Bebauungsstruktur.

Zudem erfolgt die Festsetzung, dass Nebenanlagen ab einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ nur mit einem Gründach zulässig sind. Diese Festsetzung dient ebenfalls dem Arten- und Klimaschutz.

Zudem werden zur Erhaltung/Förderung der Verdunstung zwei vorhandene Laubbäume sowie die Strauchpflanzung entlang des Alten Bahndamms im Plangebiet als zu erhaltend festgesetzt.

3.8.6 Schutzgut Klima und Luft

Durch die Umsetzung der Planung werden zusätzliche Flächen im Siedlungsbereich der Ortslage Brekendorf versiegelt. Auswirkungen auf das lokale Klima sind aufgrund der Flächengröße des Plangebietes, der zu erhaltenden Grünstrukturen und der regelmäßig in Schleswig-Holstein vorherrschenden Windbewegungen nicht zu erwarten.