Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 „Blockheizkraftwerk“ für den Bereich „nordöstlich der Gettorfer Straße, östlich der Dorfstraße und südlich der Straße Schoolmoor“ Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Planbereichs sind keine oberirischen Gewässer oder verrohrte Vorfluter vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Fläche, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.

Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Sand) grundsätzlich als hoch zu bewerten. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die vorhandenen Nutzungen fortgeführt werden. Anfallendes Niederschlagswasser würde im Bereich der unversiegelten Böden versickern und die Grundwasserneubildungsrate erhöhen. Insgesamt würden sich keine Änderungen des Wasserhaushalts ergeben.

Auswirkung der Planung

Auswirkungen auf oberirdische Gewässer sind nicht zu erwarten, da keine Gräben, Vorfluter, Fließ- oder Stillgewässer im Plangebiet vorhanden sind.

Durch die geplante bauliche Nutzung bisher unversiegelter Flächen kommt es zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses. Das Niederschlagswasser soll im Planbereich versickern. Eine Anwendung des Erlasses zu den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser (A-RW1) ist aufgrund der hier greifenden Bagatellgrenze nicht erforderlich.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können aufgrund der vorgesehenen geringen Versiegelung als unerheblich nachteilig eingestuft werden. Die Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die nächstgelegene Station des Deutschen Wetterdienstes in Groß Wittensee weist für die Region eine mittlere Höhe des Jahresniederschlages von ca. 874 mm (1991-2020.aus. Die durchschnittliche Jahrestemperatur (1991-2020) beträgt an der nächstgelegenen Station des Deutschen Wetterdienstes in Ostenfeld (Rendsburg) ca. 9,2°C.

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die Flächen weiterhin als Lagerfläche oder Pferdeweide genutzt werden. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Durch die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen in der verbindlichen Bauleitplanung wird diesem Effekt entgegengewirkt.

Im Zusammenhang mit den neu entstehenden Anlagen werden geringe Emissionen durch den Betrieb der geplanten Anlagen (insbesondere BHKW) entstehen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Im Rahmen der Schornsteinhöhenberechnung wurde ermittelt, dass der Emissionsmassenstrom der Anlage den Bagatellmassenstrom der TA Luft für Stickstoffoxide unterschreitet. Gemäß TA Luft Nr. 4.1 Abs. 1a) kann wegen geringer Emissionsmassenströme nach Nr. 4.6.1.1 davon ausgegangen werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Anlage hervorgerufen werden können. Darüber hinaus trägt die Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Gewinnung von Energie zu positiven Auswirkungen auf die Klimaentwicklung bei.

Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung als unerheblich nachteilig für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Naturräumlich befindet sich die Ortschaft Holtsee im Schleswig-Holsteinischen Hügelland in der Untereinheit Dänischer Wohld. Das Landschaftsbild in der Umgebung Holtsees wird von den Grund- und Endmoränen der letzten Eiszeit und das dadurch hügelige Relief geprägt. Die Landschaft wird bedingt durch fruchtbare Geschiebelehme überwiegend als Ackerland genutzt. In den Niederungen und Senken erfolgt eine Nutzung als Grünland. Gewässer und ein gut ausgeprägtes Knicknetz strukturieren das Landschaftsbild. Wald hat sich nur in geringen Anteilen ausgebildet.

Holtsee ist durch aktive Landwirtschaft geprägt. Zudem dominieren die Gebäude, Hallen und Silos der Landkäserei Holtsee das Ortsbild und stellen eine Vorbelastung dar.

Der Plangeltungsbereich grenzt an die vorhandene Bebauung an und ist durch einen Geländesprung charakterisiert. Durch die baulichen Anlagen der Landkäserei und die vorhandene Bebauung im Norden ist das Plangebiet aus westlicher und nördlicher Richtung kaum einsehbar. Eine Sichtbarkeit ergibt sich aus östlicher und südlicher Richtung.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würde das Plangebiet wie bisher als Pferdekoppel und Lagerfläche genutzt werden. Der Knick würde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.

Auswirkungen der Planung

Der Bau des Blockheizkraftwerkes inkl. der dazu benötigten Anlagen und des Wärmepufferspeichers stellen Veränderungen des Ortsbildes dar und weisen aufgrund der Höhe eine Fernwirkung insbesondere in nordöstliche Richtung auf. Die vorhandenen baulichen Anlagen der Landkäserei Holtsee sind als Vorbelastung anzusehen und verhindern eine Einsehbarkeit aus dieser Richtung.

Planbereich liegt bei Höhen um 21 bis 23 m über NHN. Die Höhen baulicher Anlagen werden Der im nördlichen Plangebiet auf max. 39 m ü. NHN und im südlichen Plangebiet auf max. 31 m ü. NHN festgesetzt, wobei die festgesetzte Oberkante oder Firsthöhe der baulichen Anlagen im südlichen Plangebiet durch technisch notwendige, aber in der Grundfläche untergeordnete Anlagen mit einer Grundfläche, die maximal 15 % der Fläche des jeweiligen Hauptbaukörpers entspricht, um bis zu 2,50 m überschritten werden darf und betriebsnotwendige Schornsteine von den v.g. Bestimmungen ausgenommen sind.

Die Auswirkungen der Planung werden durch die Neunanlage von Grünstrukturen gemindert. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze ist auf einer Länge von ca. 50 m eine knickähnliche Eingrünung in Form eines mit standortgerechten Gehölzen bepflanzten Walls vorgesehen.

Durch die Planung sind unerheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten, da in unmittelbarer Nachbarschaft eine Vorbelastung durch die baulichen Anlagen der Landkäserei Holtsee besteht. Die Auswirkungen werden durch die Festsetzungen von zulässigen Höhen baulicher Anlagen und die Neuanlage von Grünstrukturen gemindert.

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