3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)
Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:
4.1 Innerhalb der festgesetzten Fläche für Anpflanzungen ist ein Wall mit mind. 1,30 m Höhe aufzusetzen und mit einer Hecke mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen. Pflanzdichte 0,80 m x 0,80 m; zweireihig und gegeneinander versetzt; leichte Sträucher mit einer Höhe von 70-90 cm (2 x verpflanzt).
4.2 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 16 folgende Flächen zugeordnet:
- 250 m² (≙ 250 ÖP) aus dem Ökokonto Az.: 67.20.35 - Haby-4 (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
- 60 m Knick aus dem Knickökokonto Az.: 67.20.34-66 (Basdorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:
- Darstellung zukünftig entfallender Knickabschnitte
- Darstellung privater Grünflächen (Anpflanzung).