Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 „Blockheizkraftwerk“ für den Bereich „nordöstlich der Gettorfer Straße, östlich der Dorfstraße und südlich der Straße Schoolmoor“ Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Gem. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) sind für den Planbereich in den Karten 1 und 3 keine Darstellungen enthalten.

Gem. Karte 2 liegt der Planbereich in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie innerhalb historischer Kulturlandschaften (Knicklandschaft).

1.4.5 Landschaftsplanung

Im Landschaftsplan der Gemeinde Holtsee aus dem Jahr 2000 sind die vorhandene Bebauung und die Grünstrukturen dargestellt. Die Entwicklungskarte stellt den Planbereich innerhalb von Flächen für die Landwirtschaft als Vorschlag zum Erhalt, zur Pflege und Entwicklung von Obstwiesen dar. Ebenso ist ein Knick dargestellt.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Knicks sind gem. § 21 LNatSchG geschützte Biotope
  • Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet ist im Süden das FFH-Gebiet 1625-301 „Kluvensieker Holz“ in einer Entfernung von mind. 2,1 km und im Südwesten das FFH-Gebiet 1624-392 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederungen“ in einer Entfernung von mind. 2,7 km.

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