Bebauungsplan Nr. 27 "Grundstück Bahnhofstraße 29" Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Bahnhofstraße und südöstlich der ehemaligen Kiesabbaufläche
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 19 Tage –durchführende Organisation
Amt Hüttener BergePlanungsanlass
Nördlich der 'Bahnhofstraße' befindet sich ein ca. 4.700 m² großes Grundstück, welches derzeit wohnbaulich genutzt wird. Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude sowie mehreren Nebengebäuden bebaut. Ansonsten wird das Grundstück von einer großen unbebauten Freifläche mit einer Gartennutzung geprägt.
Durch die verkehrsgünstige Lage und einer guten infrastrukturellen Einbindung (mehrere Geschäfte sowie diverse Einrichtungen des Gemeinbedarfs befinden sich in der Nähe des Plangeltungsbereiches entlang der 'Bahnhofstraße') bietet das Plangebiet das nötige Potenzial zur Nachverdichtung. Geplant ist hierbei die Ansiedlung zeitgemäßer Wohnformen in geordneter Mischung mit wohnverträglichen Gewerbenutzungen sowie Dienstleistungen. Neben dem Bedarf an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern besteht innerhalb der Gemeinde auch der Bedarf an einer Arztpraxis oder mehreren Arztpraxen zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Daseinsvorsorge.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht und zur Erreichung der städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde ist hierfür auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Fläche wird im gemeindlichen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt, sodass das Entwicklungsgebot gemäß BauGB gegeben ist.
Ansprechperson
Amt Hüttener Berge
FD III Ordnungs- und Bauverwaltung
Hr. Wulf
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Telefon: 04356/ 9949-323
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