Bebauungsplan Nr. 97 „Industriegebiet auf dem Industrieparkgelände zwischen Holstendamm, Fährstraße und Elbehafen“ - Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB

Aktuelle Mitteilung

Information zu den der Planung zugrunde liegenden Vorschriften

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel, Bauamt – Fachbereich 3 – Zimmer 108, Albert- Schweitzer- Straße 9 in 25541 Brunsbüttel während der Dienstzeiten eingesehen werden.