Bebauungsplan Nr. 93 "Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße bis zum Fleth" der Stadt Brunsbüttel - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt BrunsbüttelPlanungsanlass
Das Bebauungsplangebiet liegt im Norden des Stadtgebiets und südlich der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord der Bundesstraße 5. Es schließt im Osten an die im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 51 geplante Innenstadtentlastungsstraße an und liegt zwischen Westerbütteler Straße im Süden und dem Fleth im Norden. Das Bebauungsplangebiet, das sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch befindet, wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung soll über den aus diesem Grund im Geltungsbereich liegenden angrenzenden Teil der Westerbütteler Straße erfolgen.
Ziel soll sein, in unmittelbarer Nähe zur Ausfahrt Brunsbüttel Nord der Bundesstraße 5 weitere Gewerbeflächen für kleine und mittlere Gewerbebetriebe wie Handwerks-, Produktions-, Dienstleistungs- und Großhandelsbetriebe anzubieten, um das Arbeitsplatzangebot der Stadt Brunsbüttel zu erhöhen.
Die Umweltbelange sind in einer Umweltprüfung, die in den Umweltbericht der Begründung mündet, zu untersuchen und zu bewerten. Das Plangebiet soll als durch textliche Festsetzungen eingeschränktes Gewerbegebiet GEe gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Ansprechperson
Stephanie Klein
Stadt Brunsbüttel
FD 32 Planung
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
Aktuelle Mitteilungen
Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel
Der Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel ist auf ihrer Homepage unter der Adresse "https://www.stadt.brunsbuettel.de/bauen/planen/landschaftsplan" einzusehen.
BOB-SH – Tipps für Starter!
Haben Sie Fragen zur Nutzung von BOB-SH? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick! Für Fragen steht Ihnen auch gerne der Support von BOB-SH zur Verfügung: bobsh@dataport.de – Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail direkt an das Supportteam. 0431/3295-444 – Teilen Sie Ihr Anliegen telefonisch dem Dataport-Callcenter mit und erhalten Sie vom Fachsupport Antwort.
Ansprechpartner und Dienstzeiten
Mit dem Verfahren betreut sind Frau Gasse, Frau März oder Frau Klein
Tel.: 04852 391 253 oder 04852 391 262 oder 04852 391 260
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Mo 14:00 - 16:30 Uhr
Di 14:00 - 18:00 Uhr
Anschrift: Stadt Brunsbüttel,
FB 3, FD Planung
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
Information zu den der Planung zugrunde liegenden Vorschriften
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel, Bauamt – Fachbereich 3 – Zimmer 108, Albert- Schweitzer- Straße 9 in 25541 Brunsbüttel während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung
Hier finden Sie den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung als PDF-Datei.
Bestandsplan Biotoptypen
Hier finden Sie den Bestandsplan Biotoptypen als PDF-Datei.
Weitere Informationen
Hier finden Sie die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die Liste der beteiligten Behörden und TöB's und ein Formblatt zum Datenschutz als PDF-Datei zu Ihrer Information.
Stellungnahme #1011
Als ansässiger Angelverein bewirtschaftet der AV Brunsbüttel diverse Gewässer in der Nähe des geplanten Vorhabengebietets. Über dessen Vorfluter sollen die Flächen entwässer werden. Da von den geplanten gewerblichen und verkehrlichen Nutzungen qualitative Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes insgesamt ausgehen können, gehen wir unteranderem von einer negativen Beeinträchtigung des Helser-Kattrepler Fleetes und der Braake (Beides Pachtgewässer des AV Brunsbüttel) aus, sofern keine Vorbehandlung (Reinigung) des Oberflächenabflusses erfolgt.
Diese Thematik ist insgesamt in den vorliegenden Planungsunterlagen nicht ausreichend behandelt worden.
Stellungnahme #1008
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.
Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.
Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Heike Peckelhoff
Ericsson Services GmbH