Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße..."

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

In der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2021 befindet sich die Gemeinde Tramm innerhalb des "Ländlichen Raumes" sowie innerhalb des 10 km Radius um das Mittelzentrum Mölln. Zudem liegt die Gemeinde an der Landesentwicklungsachse entlang der Bundesautobahn A24.

Die ländlichen Räume sollen als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, sollen den örtlichen Bedarf decken. Dort können im Zeitraum 2022 bis 2036 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2020 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent gebaut werden (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen). Es ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen.

Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, werden nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet

Der Wohnungsbestand der Gemeinde Tramm lag nach aktuellem Kenntnisstand am 31. Dezember 2020 bei 167 Wohneinheiten. Demnach liegt der aktuelle wohnbauliche Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2036 bei bis zu 17 neuen Wohneinheiten.

Unter Berücksichtigung der Plangebietsgröße sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 bis zu 3 neue Wohneinheiten entwickelt werden (7 abzüglich der Bestandwohneinheiten). Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen von 17 Wohneinheiten bis 2036 wird demnach eingehalten.

Abb. 1: Auszug aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (Fortschreibung 2021)

2.2. Regionalplan

Das Plangebiet liegt innerhalb des Regionalplanes Schleswig-Holstein Süd (Planungsraum I) aus 1998. Gemäß Regionalplan liegt das Gebiet innerhalb des Ländlichen Raumes. Weitergehende Aussagen sind nicht enthalten.

2.3. NATURA 2000-Gebiete

Der Plangeltungsbereich liegt in keinem und grenzt an kein NATURA 2000-Gebiet.

Das nächstgelegene Schutzgebiet ist das westlich der Ortslage Tramm befindliche Naturschutzgebiet FFH-Gebiet DE-2429-304 „Kiefholz“ in einer Entfernung von > 1 km. In einer Entfernung von > 1,6 km befindet sich zudem das FFH-Gebiet DE-2429-353 „Kleinstmoore bei Hornbek“.

Das nächstgelegene EU-Vogelschutzgebiet ist das DE-2328-491 „Waldgebiete in Lauenburg“ in einer Entfernung von > 4,5 km.

Die geplante Entwicklung eines kleinteiligen Wohngebietes hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der FFH-Gebiete und des EU-Vogelschutzgebietes. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Gebiete sowie der Arten ist durch die geplanten Veränderungen der Habitatausstattung im Plangeltungsbereich nicht ableitbar. Denkbare Fernwirkungen durch den Bau von Wohngebäuden und dem Verkehr treten auf die Distanz von > 1 km und den bestehenden baulichen Nutzungen in der Umgebung nicht in Erscheinung.