Satzung der Gemeinde Tolk, Kreis Schleswig-Flensburg
über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
„Freizeitpark Tolk-Schau“
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom…………….. folgende Satzung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tolk „Freizeitpark Tolk-Schau“, bestehend aus dem Text (Teil B) erlassen.
Im Text (Teil B) wird folgende Festsetzung für die im Lageplan gekennzeichneten Baufelder 1 bis 4 des Teilbereiches 1 des Sondergebietes ‚Freizeitpark‘ unter Punkt 2 ergänzt:
2.2 Höhe der baulichen Anlagen in den im Lageplan gekennzeichneten Änderungsbereichen 1 bis 4 des Teilbereiches 1:
- Die Höhe der baulichen Anlagen in Änderungsbereich 1 wird auf max. 20 m festgesetzt.
- Die Höhe der baulichen Anlagen in den Änderungsbereichen 2 und 3 wird auf max. 18,50 m festgesetzt.
- Die Höhe der baulichen Anlagen in Änderungsbereich 4 wird auf max. 19 m festgesetzt.
Alle sonstigen Festsetzungen gelten unverändert weiter.
Tolk, __.__.____ ________________________________
Bürgermeister