4. Umweltprüfung
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Umweltbelange werden durch die Entwidmung des Knicks entlang der „Hauptstraße“ berührt. Diese Belange werden im Rahmen dieses Verfahrens erläutert und behandelt. Für die Entwidmung des Knicks wird ein formeller Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen eingereicht.
Der Ausgleich für die rund 127 m entwidmeten Knickstrukturen erfolgt im Verhältnis 1:1.
Die Lage der Ausgleichsfläche wird spätestens zum Satzungsbeschluss benannt.