Aufhebung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Friedrichskoog für das Gebiet "parallel zur Neulandstraße zwischen der Hauptstraße (L 177) im Nordosten und dem Vorfluter Krabbenloch im Südwesten"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Amt Marne-NordseePlanungsanlass
Die Außenbereichssatzung der Gemeinde Friedrichskoog für das Gebiet „parallel zur Neulandstraße zwischen der Hauptstraße (L 177) im Nordosten und dem Vorfluter Krabbenloch im Südwesten“ vom 08.05.2000, Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Friedrichskoog vom 24.02.2000 und Bekanntmachung nach Genehmigung durch den Landrat des Kreises Dithmarschen vom 15.08.2000, soll ersatzlos aufgehoben werden.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen beurteilt den bebauten Bereich entlang der Neulandstraße inzwischen als Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Da eine Außenbereichssatzung nur im Außenbereich und nicht in Verbindung mit dem Innenbereich oder einer Innenbereichssatzung zulässig ist, hat die vorliegende Satzung keine „Existenzberechtigung“ mehr. Dementsprechend liegt ein Planungserfordernis vor, um den vorliegenden Rechtsschein aufzuheben.
Ansprechperson
Frau Gudrun Jörs, Tel. 04851 / 9596-48, E-Mail gudrun.joers@amt-marne-nordsee.de