Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 9 Tage –Institution
Stadt WedelPlanungsanlass
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ ist das Vorhaben, die bisher als Baumschulland genutzte Freifläche zwischen der Holmer Straße und dem Ansgariusweg als Standort für den Wohnungsbau zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungsmarktsituation der Stadt Wedel kann das geplante Vorhaben zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im innerstädtischen Bereich beitragen. Ursprünglich war die freigehaltene Fläche für die aufgegebene Planung der Süd-/Westumfahrung Wedels vorgesehen.
Das bislang bezüglich seines stadträumlichen Potenzials untergenutzte Plangebiet soll als Maßnahme der Innenentwicklung intensiver genutzt und aufgewertet werden und einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.
Für die Erschließung des Plangebietes ist ein Ausbau der Kreuzung Holmer Straße/Lülanden notwendigen. Daher sind Teile der Straßenflächen und der Kreuzungsbereich ebenfalls Inhalt dieser Bebauungsplanänderung.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27b sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Wohnungsbauvorhabens geschaffen und die zukünftige Bebauung bauleitplanerisch gesteuert werden.
Ansprechperson
Frau Hoppe
Stadtplanerin
Stadt Wedel, Fachbereich Bauen und Umwelt
Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung
E-Mail: e.hoppe@stadt.wedel.de
Frau Gomilar
Stadtplanerin
ELBBERG Kruse, Rathje, Springer, Eckebrecht Partnerschaft mbB
E-Mail: mail@elbberg.de