Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Schleswig

Begründung

1.2 Bestand

Im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 befinden sich ein Mehrfamilienhaus und eine Reihe von Garagen (Flurstück 358) sowie eine Freifläche (Flurstück 344). Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt derzeit aus Nordosten über das Flurstück 1104/233 von der Feldstraße aus.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat am …………… die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes vor.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Insofern bleibt das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, nach dem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, gewahrt.

Mit dieser Planung kommt die Stadt Schleswig auch dem planerischen Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet so, zusätzlichen Flächenverbrauch im Außenbereich.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 1.620 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die vorhandene Wohnnutzung dauerhaft zu sichern und auszubauen. Auf dieser planungsrechtlichen Grundlage kann die vorhandene bauliche Substanz abgebrochen und erneuert werden.

Zudem soll der Versiegelungsgrad auf dem Grundstück reduziert werden.

Die auf dem Grundstück Feldstraße 15a (Flurstücke 344 und 358) vorhandene Bebauung soll komplett abgerissen werden. Derzeit sind auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus sowie Stellplätze, Garagen und Zufahrten sowie einige Nebengebäude vorhanden. Das Grundstück ist hierdurch großflächig versiegelt.

Geplant ist ein modernes Mehrfamilienhaus mit 17 Wohnungen. Das Gebäude soll zwei Vollgeschosse sowie ein sog. Staffelgeschoss und eine Tiefgarage erhalten. Die geplanten Wohnungsgrößen liegen zwischen 54 m² und 95 m², so dass die Wohnungen für einen großen Nutzerkreis geeignet sind. Im Staffelgeschoss sind auch zwei größere Wohnungen vorgesehen.

Durch die neue Bebauung sollen attraktiver Wohnraum in innenstadtnaher Lage geschaffen und die Innenentwicklung der Stadt Schleswig gestärkt werden.

Die geplante Bebauung fügt sich, gemessen an den Kriterien des § 34 BauGB, nicht in die vorhandene Bebauung ein, so dass hier ein Planungserfordernis besteht. Ziel der Stadt ist es jedoch, dass sich das geplante Gebäude v.a. höhenmäßig in die Umgebung einfügt, um nachbarschaftlichen Spannungen vorzubeugen.

3 Planinhalt und Festsetzungen