Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße..."

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1. Art der baulichen Nutzung

Entsprechend der Zielsetzung der Planung sind die Bauflächen innerhalb des Plangebietes der Änderung des Flächennutzungsplanes als „Wohnbauflächen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt und dienen damit vorwiegend dem Wohnen. Dies entspricht bereits heute der tatsächlichen Bestandsnutzung, wenngleich der Ursprungsflächennutzungsplan diese als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO dargestellt hat.

6. Umweltbericht

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 a in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschrieben werden.

Die Erarbeitung des Umweltberichtes erfolgt im weiteren Verfahren.

7. Maßnahmen zur Bodenordnung

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich - mit Ausnahme der Herrenstraße - in privatem Eigentum. Maßnahmen zur Bodenordnung sind demnach nicht erforderlich.