2.4. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tramm stellt das Plangebiet zu großen Teilen als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Lediglich die randlichen Flächen sind als Fläche die Landwirtschaft dargestellt. Westlich und östlich des Plangebietes schließt die bestehende Ortslage als Dorfgebiet (MD) an. Der nördlich des Plangebietes befindliche Dorfanger ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ und „Parkanlage“ dargestellt.
Die für die Planung erforderliche Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.