(gemäß Anlage 2 zu § 13 a, Abs. 1, Nr. 2 BauGB)
| sichtlich
erhebliche
Umweltauswirkungen |
| ja | nein |
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1. Merkmale des Bebauungsplanes, insbesondere in Bezug auf |
1.1 | das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des § 35 Abs. 3 UVPG setzt | - Allgemeines Wohngebiet (WA1) mit einer GRZ von 0,4 und maximal II Vollgeschosse und eine maximale Gebäudehöhe von 11 m; Maximale 50% der gesamten Grundstücksfläche darf versiegelt werden
- Allgemeines Wohngebiet (WA2 u. WA3) mit einer GRZ von 0,3 und maximal II Vollgeschosse und eine maximale Gebäudehöhe von 10 m; Maximale 45% der gesamten Grundstücksfläche darf versiegelt werden
- Jedes Grundstück darf über höchstens eine Zufahrt verfügen (max. 3 m)
- Schützenswerter Baumbestand im Straßenraum ist zu erhalten
- Flachdächer sowie flachgeneigte Dächer von baulichen Nebenanlagen i. S. d. § 14 Abs. 1 BauNVO, die Gebäude i. S. d. § 2 Abs. 2 NBauO sind sowie Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) i. S. d. § 12 BauNVO mit einer Dachneigung unter 10 Gad sind vollständig mit einer extensiven Begrünung zu versehen.
- Maßnahmen zum passiven Schallschutz
Der Bebauungsplan Nr. 116 hat das Ziel, den Charakter einer bestehenden Wohnsiedlung zu schützen und maßvolle Nachdichtung zu zulassen. Bei maximaler Ausnutzung der genannten Maßangaben ergibt sich eine überbaubare Grundfläche von ca. 45.056 m² | | X |
1.2 | das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst | Der Bebauungsplan entwickelt sich größtenteils aus übergeordneten Plänen und Programmen (z.B. Regionalplan u. Flächennutzungsplan (FNP)). Aufgrund der Darstellung einer gemischten Baufläche im FNP muss dieser im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berichtigt werden. Auf weitere übergeordnete Pläne hat der Bebauungsplan keine Auswirkungen. | | X |
1.3 | die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung; | Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung und soll den Charakter der vorhandenen Bebauung schützen sowie eine maßvolle Nachverdichtung ermöglichen. Grünflächen wie der öffentliche Spielplatz sowie die großen Gärten werden dabei explizit geschützt. Bezüglich des Verkehrslärms werden für zukünftige Neu- Um- und Anbauten textliche Festsetzungen zum passiven Schallschutz getroffen. | | X |
1.4 | die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme | Mit der Umsetzung des Bebauungsplans, werden voraussichtlich keine umwelt- und gesundheitsbezogenen Probleme aufkommen. | | X |
1.5 | die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften | Im Wirkungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine Schutzgebiete nach BNatSchG (wie z. B. Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete). Aus diesem Grund ergibt sich keine Bedeutung für nationale oder internationale Umweltvorschriften | | X |
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2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich
betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf… |
2.1 | …die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen | Mit dem Bebauungsplan soll eine bauleitplanerische Sicherung der Bestandssituation erreicht und gleichzeitig Möglichkeiten für eine maßvolle, vergleichsweis jedoch geringe Nachverdichtung geschaffen werden. Das Areal ist durch die vorhandenen Bebauungen bereits teilweise versiegelt und somit vorbelastet. Eine erhebliche Mehrbelastung ist nicht zu erwarten. Weitere prüfungsrelevante Aspekte sind im vorliegenden Bebauungsplan nicht bekannt. | | X |
2.2 | …den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen | Es ist kein kumulativer Charakter der Planung zu erkennen. Die Planung hat außerdem keinen grenzüberschreitenden Charakter. | | X |
2.3 | …die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen) | Durch die Umsetzung des Bebauungsplans sind keine Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit zu erwarten. | | X |
2.4 | …den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen | Da es sich um die Sicherung eines Bestandsgebiets mit einer geringen Nachverdichtungsmöglichkeit handelt, sind die räumlichen Auswirkungen über den Planungsbereich hinaus nicht zu erwarten. | | X |
2.5 | die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten | | X |
| Schutzgut | Kurzbeschreibung der nachteiligen Umweltauswirkungen | | |
| Mensch | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Pflanzen | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Tiere | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Fläche | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Boden | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Wasser | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Klima/Luft | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Orts- und Landschaftsbild | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Kultur- und Sachgüter | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
| Wechselwirkungen | Aufgrund der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen. | | X |
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2.6 | Merkmale der möglichen Auswirkungen auf folgende Gebiete: |
2.6.1 | Natura 2000-Gebiete nach
§ 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes | Natura 2000-Gebiete sind weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung vorhanden. | | X |
2.6.2 | Naturschutzgebiete gemäß
§ 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst | Naturschutzgebiete sind weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung vorhanden. | | X |
2.6.3 | Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst | Nationalparks sind weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung vorhanden. | | X |
2.6.4 | Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes | Biosphärenreservate sind weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung vorhanden. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet befindet sich südöstlich in 1 km Entfernung. Dies wird jedoch nicht von der Planung berührt. | | X |
2.6.5 | gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes | Gesetzlich geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. | | X |
2.6.6 | Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes, | Wasserschutzgebiete sind weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung vorhanden. | | X |
2.6.7 | Gebiete, in denen die in Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind | Solche Gebiete sind weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung vorhanden. | | |
2.6.8 | Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes | Das Gebiet ist eine Ein- und Zweifamilienhaussiedlung und liegt im Verdichtungsraum von Hamburg auf der Siedlungsachse Hamburg-Schwarzenbek Reinbek ist außerdem raumordnerisch als Stadtkern 1. Ordnung mit Teilfunktion eines Mittelzentrums anzusehen. Es sind keine Auswirkungen durch die Planung auf Zentrale Orte oder Siedlungsschwerpunkte zu erwarten. | | X |
2.6.9 | In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind | Es sind keine Denkmäler im Plangebiet oder in der näheren Umgebung vorhanden. | | X |