2.1.7 Schutzgut Landschaft
Das Landschaftsbild in der Gemeinde Dannewerk ist geprägt vom Übergang der bewegten Jungmoränenlandschaft in die ebene Schleswiger Vorgeest. Das Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich genutzt, Acker- und Grünlandflächen wechseln sich ab. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch das z.T. dichte Knicknetz untergliedert. Eingestreut in die Agrarlandschaft finden sich kleiner Waldflächen, markante Einzelbäume, feuchte Senken und kleinere Moorreste. Besonders charakteristisch sind die kulturhistorisch bedeutsamen Wallanlagen des Danewerks, die sich quer durch das Gemeindegebiet ziehen.
Die Siedlung hat sich in den Ortsteilen von Dannewerk bandartig entlang der Straßenzüge entwickelt. Die Bebauung ist von Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters und (überwiegend ehemaligen) landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Insgesamt sind die Siedlungen Dannewerks als dörflich einzustufen.
Im Bereich des Plangebietes dominiert der Hauptwall des Danewerks das Ortsbild. Zudem sind einzelne Gebäude vorhanden. Durch die Knicks und Gehölzstrukturen nehmen die nahegelegenen Siedlungen kaum Einfluss auf das Plangebiet. Eine Zerschneidung der Landschaft wird im Plangebiet durch den Ochsenweg (K 27) verursacht.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (Verordnung 04.04.1989). Der Schutz des Landschaftsbildes ist somit von besonderer Bedeutung.
Die teilweise überplante Wiese im östlichen Plangebiet weist als Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde eine Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung auf. Der Parkplatz dient unter anderem als Besucherparkplatz für das Danewerkmuseum und dient so sekundär der Erholungsnutzung. Unmittelbar westlich und nördlich verlaufen die Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg, die quer durch Schleswig-Holstein führen. Die Fernradwege sind insbesondere in den Sommermonaten stark genutzt.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Flächennutzungen fortgeführt und keine Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht. Die vorhandenen Gehölze blieben erhalten. Im Bereich der bislang unbebauten Wiese würden keine baulichen Anlagen entstehen.
Auswirkungen der Planung
Parallel zu diesem Planverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen. Die Gemeinde wird bei der Durchführung des Vorhabens auf eine naturnahe Gestaltung der Fläche mit einer geeigneten Pflanzenauswahl achten. Hier können zum Beispiel heimische und gebietseigene Gehölze sowie Regiosaat verwendet werden.
Mit der Planung ist im westlichen Plangebiet die Erweiterung des Parkplatzes in Richtung Osten vorgesehen. Die vorhandenen Bäume werden erhalten und so weiterhin der Eingrünung dienen. Zusätzlich sind Baumpflanzungen im Bereich der Versickerungsfläche vorgesehen, die u.a. auch für eine Einbindung nach Südosten sorgen.
Im festgesetzten Sondergebiet ‚Tourismus‘ werden mit dem geplanten Kiosk- und Toilettengebäude sowie den erforderlichen Nebenanlagen neue hochbauliche Anlagen mit gewisser Fernwirkung entstehen. Zum Schutz des Landschaftsbildes sowie des nahegelegenen Danewerks wird die Höhe der baulichen Anlagen auf maximal 5,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe festgesetzt. Weiterhin ist vorgesehen, dass für die neuen Gebäude nur Holz und Glas als Außenwandmaterialien zulässig sind. Durch die Festsetzungen werden die Auswirkungen der Neubauten auf das Orts- und Landschaftsbild insgesamt gemindert.
Die Planung dient insgesamt der Aufwertung des Danewerkmuseums sowie des Archäologischen Parks an der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination. Somit weist das Plangebiet eine sekundäre Bedeutung für die überregionale Erholungsnutzung auf.
Die Nutzung der Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg wird durch die Planung nicht eingeschränkt. Stattdessen wird mit der Ausweisung des Sondergebietes ‚Tourismus‘ eine weitere Versorgungsmöglichkeit geschaffen.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Durch die Parkplatzerweiterung wird keine weithin sichtbare Veränderung vorgenommen. Die baulichen Anlagen im Sondergebiet sind so dimensioniert und gestaltet, dass sie keine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes verursachen. Eine Einbindung der Bauflächen erfolgt durch den Erhalt der vorhandenen Gehölze.