Gemeinde Steinburg, 3. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mollhagen
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Amt Bad Oldesloe-LandPlanungsanlass
Die Gemeinde Steinburg hat Anfang der 90er Jahre eine Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mollhagen für das Gebiet: Ortsteil Mollhagen nördlich und südlich, beiderseits der Eichedeer Straße (L296), Ortsausgang in Richtung des Ortsteiles Eichede sowie beiderseits Gärtnerweg aufgestellt. Durch die Satzung wurde der im Zusammenhang bebaute Ortsteil am Ortsausgang in Richtung Eichede klar bestimmt. Dies wurde durch die geänderte Linienführung der L 296 notwendig.
In einer ersten Änderung und Ergänzung der Satzung wurde ein Grundstück an der Viehkatenstraße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Die Gemeinde möchte dem Wunsch einer weiteren Bebauung in diesem Bereich entsprechen und sieht darin das Erfordernis zur Änderung der Vorgaben der Satzung. Es soll ein zusätzliches Einzelhaus zugelassen werden, dass sich im Rahmen der Beurteilung nach § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung einfügt.
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