9.6.5.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Bei Durchführung der Planung werden Versiegelungen auf bisher als Grünland genutzter Fläche zulässig.
Eine Versickerung des von den Dachflächen anfallenden, gering verschmutzten Niederschlagswassers auf den Grundstücken ist, gemäß dem Bodengutachten, möglich.
Es wird kein Niederschlagswasser in einen Vorfluter abgeleitet. Stattdessen wird das gesamte Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes versickert.
Die Eingriffe durch die bauliche Entwicklung in das Schutzgut Wasser gelten damit nach dem Erlass z.T. als ausgeglichen.
Für die Beseitigung des Regenwassers im Plangebiet ist ein Entwässerungskonzept Niederschlags- und Schmutzwasser vom Esling Ingenieurbüro aus Mölln im März 2025 erstellt worden.
Das anfallende Regenwasser im B-Plangebiet auf dem jeweiligen Grundstück bzw. Grundstücken soll in ausrechend dimensionierten Versickerungsschächten, Rigolen bzw. oberflächennahen Versickerungsmulden/-flächen versickern. Es sollte auch die Nutzung des Regenwassers im Haushalt oder zumindest die Speicherung und Wiederverwendung für die Bewässerung des Gartens in Betracht gezogen werden, bevor das Wasser über einen Überlauf in die Versickerungsanlagen geleitet wird. Die öffentlichen Verkehrsflächen entwässern in straßenbegleitende Rohrrigolen, wo das Wasser versickert. Den Anlagen wird eine Leichtstoffrückhaltung mit Tauchwand und Schlammfang vorgeschaltet.