Planungsdokumente: Gemeinde Schulendorf, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlagen" für das Gebiet: "Teilweise nördlich der Franzhagener Str. (K52), Flurstücke 32, 33/1 der Flur 3, Gemarkung Franzhagen"

Begründung

TEIL A – BEGRÜNDUNG

1. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung, Ziele und Zwecke der Planung

Der Gemeinde Schulendorf liegt die Anfrage eines Projektentwicklers vor, der beabsichtigt, eine großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der L 205 und nördlich der Franzhagener Straße zu installieren.

Diese Planungsüberlegungen wurden von der Gemeindevertretung Schulendorf geprüft. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. September 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf zusammenhängenden Flächen im Gemeindegebiet grundsätzlich zu unterstützen.

Die Gemeinde Schulendorf möchten aus klima- und energiepolitischen Erwägungen den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhöhen den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms und können somit die Transformation hin zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, maßgeblich befördert.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind bauplanungsrechtlich im baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB nicht privilegiert zulässig, sondern bedürfen der Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. der Darstellung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan. Eine Ausnahme gilt nur für Flächen im 200 m-Streifen beidseitig von Bundesautobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes.

Der gemeindlichen Bauleitplanung kommt gemäß § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufgabe zu, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten.

Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Bezug auf die Belange des Umweltschutzes insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. In der Abwägung zu berücksichtigen ist zudem der in § 1a Abs. 5 BauGB dargelegte Planungsgrundsatz, wonach den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, Rechnung getragen werden soll.

Aus diesem Grunde beabsichtigt die Gemeinde Schulendorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Dabei steht die Gemeinde einer zusammenhängenden, gemeinsamen Flächenentwicklung mit der Nachbargemeinde Witzeeze aufgeschlossen gegenüber.

Am 30. Juni 2022 wurde das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Teilweise nördlich der Franzhagener Str. (K52), Flurstücke 32, 33/1 der Flur 3, Gemarkung Franzhagen“ mit Beschluss der Gemeindevertretung Schulendorf offiziell eingeleitet.

Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 6 „Photovoltaikanlagen“ aufgestellt.

2. Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca. 17,9 ha und befindet sich am östlichen Rand der Gemeinde Schulendorf.

Südlich des Plangebiets verläuft die Franzhagener Straße (Kreisstraße 52), die Schulendorf mit der Gemeinde Witzeeze verbindet; am westlichen Rand des Plangebiets schließt die Alte Salzstraße
(L 205) an. Diese verbindet die Bundesstraße 209 mit der Stadt Büchen.

Der Planänderungsbereich umfasst die Flurstücke 32 und 33/1 der Flur 3 der Gemarkung Franzhagen.

Abb. 1: Luftbild mit Abgrenzung des Plangebiets (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo S-H))