Planungsdokumente: Gemeinde Schulendorf, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlagen" für das Gebiet: "Teilweise nördlich der Franzhagener Str. (K52), Flurstück 32 der Flur 3, Gemarkung Franzhagen"

Begründung

8. Verfahren, Rechtsgrundlagen

8.1. Verfahrensübersicht

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28) und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.

Grundsatzbeschluss

Die Gemeindevertretung Schulendorf hat am 02. September 2021 den Beschluss gefasst, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Form eines Solarparks auf zusammenhängenden Flächen im Gemeindegebiet grundsätzlich zu unterstützen.

Planungsanzeige

In einem Schreiben vom 10. Dezember 2021 hat die Gemeinde Schulendorf die Planungsabsichten der Landesplanungsbehörde mitgeteilt und darum gebeten zu prüfen, ob die Planungsabsichten den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen bzw. die zu beachtenden Erfordernisse der Raumordnung mitzuteilen. Die Kreisverwaltung des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde im Verfahren beteiligt.

Aufstellungsbeschluss

Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaikanlagen“ – Gebiet „Teilweise nördlich der Franzhagener Str. (K52), Flurstück 32 der Flur 3, Gemarkung Franzhagen“ – ist am 30. Juni 2022 von der Gemeindevertretung Schulendorf gefasst worden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Zeitraum vom 31.08. bis 15.09.2023 stattgefunden. Es sind drei Stellungnahmen eingegangen.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat im Zeitraum vom 31.08. bis 15.09.2023 stattgefunden.

Es sind Stellungnahmen zu den Themen Standortwahl, Eingrünung, Artenschutz eingegangen. Diese wurden bei der Überarbeitung des Planwerks berücksichtigt.

8.2. Rechtsgrundlagen

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert am 8. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 151 S. 1)
  • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes am 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221 S. 1)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes am 08. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240)
  • Gesetz zum Schutz der Natur Schleswig-Holstein (LNatSchG S.-H.) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes am 27. Oktober 2023 (GVOBl. S. 514)
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der vom 18. März 2021 (BGBI. I S. 542), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes am 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88 S. 1, 6)
  • Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Juli 2024
  • Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBI I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes am 03. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176)

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