31. F-Planänderung im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 91 "Teenbargen"

Schenefeld

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Schenefeld

Planungsanlass

Der Änderungsbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung „Teenbargen“ liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Schenefeld, etwa 350 m von der Stadtgrenze entfernt. Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung von Gewerbeflächen geschaffen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich an der Planung im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu beteiligen und ihre Stellungnahmen abzugeben.

Die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden nach §§ 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahmen abzugeben.

Ansprechperson

Es wurde keine Ansprechperson benannt.

Aktuelle Mitteilungen

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