Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Krukow“ ist am 11.12.2024 in Kraft getreten.
Zusätzlich zu den in der rechtskräftigen Fassung des Bebauungsplans dargelegten naturschutzrechtlichen Maßnahmen werden weitere Maßnahmen für geschützte Vogelarten erforderlich, welche im Bebauungsplan aufgenommen werden müssen. Zur Behebung möglicher Fehler im Bebauungsplan wird dazu ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das ergänzende Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB beginnt bei der erneuten Veröffentlichung im Internet nach § 4a Absatz 3 BauGB und endet mit der Bekanntmachung des geänderten Satzungsbeschlusses nach § 10 Absatz 3 BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krukow hat in der Sitzung am 06.03.2025 den erneuten Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gemäß § 4a Absatz 3 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Krukow“ gefasst.
Gemäß § 4a Absatz 3 BauGB hat die Gemeindevertretung bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und dass die Dauer der Veröffentlichung im Internet und die Frist zur Stellungnahme auf einen Zeitraum von 2 Wochen angemessen verkürzt wird. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Kapitel 4.4, 6 und 10 des Umweltberichts sowie die Planzeichnung. Die geänderten Teile sind in grüner Schrift kenntlich dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 18.4 ha.