Planungsdokumente: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Gemeinde Neuberend liegt gemäß der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2021 (LEP 2021) im Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum, in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Zudem befindet sich Neuberend im 10 km Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig.

Gemäß Abschnitt 4.5.2 des LEP 2021 sollen die Potenziale der Solarenergie in Schleswig-Holstein an und auf Gebäuden beziehungsweise baulichen Anlagen und auf Freiflächen genutzt werden. Bei der Solarenergienutzung werden zwei Anwendungsarten unterschieden: die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen und die Wärmeerzeugung mittels Solarthermieanlagen. Die Entwicklung von raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen (Photovoltaik- und Solarthermie) soll möglichst freiraumschonend sowie raum- und landschaftsverträglich erfolgen. Die Inanspruchnahme von bisher unbelasteten Landschaftsteilen soll vermieden werden. Planungen zu Solar-Freiflächenanlagen sollen möglichst gemeindegrenzenübergreifend abgestimmt werden, um räumliche Überlastungen durch zu große Agglomerationen von Solar-Freiflächenanlagen zu vermeiden.

Regionalplan für den Planungsraum V

Der Regionalplan für den Planungsraum V, Neufassung 2002, stellt das Plangebiet ebenfalls als Stadt und Umlandbereich des Mittelzentrums Schleswig sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Zudem liegt das Plangebiet am Rande eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz.

Gem. dem 2. Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum I (2025) liegt das Plangebiet in Neuberend in einem Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung sowie im Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum um Schleswig.

Flächennutzungsplan

Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuberend ist der Planbereich als Grünfläche 'Spiel- und Sportplatz' dargestellt. Im Osten grenzen Wohnbauflächen und im Süden ein Mischgebiet an. Westlich befinden sich Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen 'Reiterhof' und 'Sport und Freizeit - Paintballhalle'. Die geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Die Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum I (2020) enthält für das unmittelbare Plangebiet keine Darstellungen. Südlich der Straße Klosterreihe schließt ein Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiet- und Biotopverbundsystems (hier: Verbundachse) an.

Die Karte 2 enthält für den Siedlungsbereich der Gemeinde Neuberend die Darstellung als historische Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft). Nördlich grenzen ein Landschaftsschutzgebiet sowie Gebiete mit besonderer Erholungseignung an. Zudem liegt Neuberend innerhalb des Naturparkes 'Schlei'.

Die Karte 3 enthält für das unmittelbare Plangebiet keine Darstellungen. Umliegend des Plangebietes befinden sich Waldgebiete sowie vereinzelt Flächen mit klimasensitivem Boden.

Landschaftsplanung

Im Landschaftsplan - Bestand (1998) der Gemeinde Neuberend wird das Plangebiet als Sportplatz dargestellt. Besondere Entwicklungsmaßnahmen sind für den Planbereich nicht abgebildet.

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des nach § 27 BNatSchG ausgewiesenen Naturparks 'Schlei'. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor.

Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems schließen südlich der Ortslage Neuberend an. Eine Betroffenheit durch die Planungen liegt nicht vor.

Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet 1324-391 'Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder', welches sich nördlich der Ortschaft Neuberend in mindestens ca. 800 m Entfernung zum Plangebiet erstreckt. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Entfernungen und der zu erwartenden, räumlich begrenzten Wirkfaktoren auszuschließen.

Wälder sind innerhalb des Plangebietes und angrenzend nicht anzutreffen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet in Form eines Knickes, der an der nordwestlichen Grenze des Gebietes verläuft, bekannt. Dieser Knick ist ebenfalls in der Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) erfasst.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen