Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

Teil I BEGRÜNDUNG

zum Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp, Kreis Rendsburg-Eckernförde - für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Norden der Ortslage Vogelsang östlich der Landstraße 26 sowie nördlich des Florianweges. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 46/6, 46/7 und 46/8 der Flur 1, Gemarkung Pommerby-Schwastrum sowie Teilflächen der Flurstücke 115/17 der Flur 1 und 38/9 der Flur 2, jeweils Gemarkung Pommerby-Schwastrum. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Gemeindegrenze und eine Waldfläche bzw. eine Sukzessionsfläche (Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp),
  • im Westen durch die Landesstraße 26 und die Bebauung im Ortsteil Vogelsang,
  • im Süden durch den Florianweg und die Bebauung im Ortsteil Vogelsang und
  • im Osten durch die Bebauung am Florianweg bzw. eine Sukzessionsfläche (Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp).

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 0,61 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.

Zudem werden Teile der Flurstücke 30/4 und 30/6, Flur 5, Gemarkung Grünholz in der Gemeinde Thumby für eine neue Zufahrt überplant. Für die Gemeinde Thumby wird daher parallel der Bebauungsplan Nr. 2 erarbeitet.