Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Der Planbereich der Gemeinde Damp wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. In den Entwicklungsräumen für Tourismus und Erholung soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden.

Im Entwurf (2018) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes ist lediglich die Darstellung als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum entfallen.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) weist der Gemeinde Damp eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu.

Zudem befinden sich große Teile der Gemeinde Damp im einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp stellt das Plangebiet im Südwesten als Fläche für Gemeinbedarf (hier: Feuerwehr) dar. Die Ausgleichsfläche im Nordosten ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche für den Gemeinbedarf ‚Feuerwehr‘ festgesetzt. Ein Teil der Fläche wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der nordöstliche Geltungsbereich ist als Verkehrsfläche vorgesehen. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.