Bebauungsplan Nr. 105 "Drosselweg Süd"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt QuickbornPlanungsanlass
Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 31.08.2020 den
aktualisierten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 105 gefasst.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB
Folgende Planungsziele wurden formuliert:
Sicherstellung einer für den Ausbauzustand des Drosselweges angemessenen
Entwicklungsperspektive der im Geltungsbereich erfassten Grundstücke unter
Berücksichtigung der durch die Bestandsbauten vorgegebenen städtebaulichen
Rahmenbedingungen.
Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 600 qm je Gebäude.
Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude auf maximal 2.
Die an der Kampstraße gelegenen Grundstücke sollen über die Kampstraße
erschlossen werden. Ein Zuwegung über den Drosselweg darf zukünftig nicht
geschaffen werden. Auf diesen Grundstücken soll im weiteren Verlauf eine höhere
Bebauungs- / Nutzungsdichte mit einer Abstaffelung zum Drosselweg hin erarbeitet
werden
Ansprechperson
Stadt Quickborn
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