Erneute öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 121
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Bad Oldesloe - Der Bürgermeister -Planungsanlass
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Es können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung gem. §§3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB ergaben sich Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplan-Entwurfes, die eine erneute Auslegung gemäß §4 a Abs. 3 BauGB erfordern. Die wesentlichen Änderungen/Ergänzungen sind:
- Anpassung bzw. Vergrößerung der Verkehrsfläche aller Wendeanlagen
- Veränderung von drei Baufenstern (Baufenster WA 4, östliches Baufenster WA 8, nordwestlichstes Baufenster WA 11)
- redaktionelle Anpassungen