Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: "Westlich der Straße "Am Hang", Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau"
Begründung
3.3.1. Vegetationsbestand
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte eine Kartierung der vorhandenen Biotope2. Die Biotoptypen im Plangebiet und in seiner näheren Umgebung wurden im April 2023 aufgenommen. Im Mai 2023 wurde eine ergänzende Aufnahme der charakteristischen Arten vorgenommen, mit Schwerpunkt auf den vorhandenen Sandmagerrasen-Beständen.
Der größte Teil des Plangebietes wird von mäßig artenreichem Wirtschaftsgrünland (GYy) bzw. vergleichbaren Vegetationsbeständen eingenommen. Typische Arten auf der augenscheinlich nicht regelmäßig genutzten Fläche sind z.B. Weidelgras (Lolium perenne), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Kriechende Quecke (Elymus repens), Weicher Storchschnabel (Geranium molle), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea).
Am westlichen Rand des Plangebietes, im Waldrandbereich, und auf einer im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegenen Fläche im Norden sind Bestände von sonstigen Sandmagerrasen (TRy) ausgebildet, die von Vorkommen des Kleinen Habichtskrauts (Hieracium pilosella) geprägt sind. Weitere typische Arten sind z.B. Acker-Schmalwand (Arabidopsis thaliana), Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perpusillus), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum), Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) und Feld-Hainsimse (Luzula campestris).
Während die im Waldrandbereich gelegenen, durch den Wald beschatteten und daher nicht besonders artenreich ausgeprägten Sandmagerrasen-Bestände, die für den gesetzlichen Schutz erforderliche Mindestgröße von 100 m² nicht erreichen, gehört der im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegene, voll besonnte und artenreicher ausgeprägte Bestand zu den gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen.
Die bei der Bestandsaufnahme im Mai 2023 festgestellten Arten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Botanischer Name | Deutscher Name | Status* |
Agrostis capillaris | Rotes Straußgras | |
Arabidopsis thaliana | Acker-Schmalwand | |
Artemisia vulgaris | Gewöhnllicher Beifuß | |
Bromus hordeaceus | Weiche Trespe | |
Cerastium glomeratum | Knäuel-Hornkraut | |
Conyza canadensis | Kanadischer Katzenschweif | |
Dactylis glomerata | Wiesen-Knäuelgras | |
Daucus carota | Wilde Möhre | |
Geranium molle | Weicher Storchschnabel | |
Hieracium pilosella | Kleines Habichtskraut | |
Holcus lanatus | Wolliges Honiggras | |
Hypericum perforatum | Echtes Johanniskraut | |
Hypochaeris radicata | Gewöhnliches Ferkelkraut | |
Luzula campestris | Feld-Hainsimse | V |
Ornithopus perpusillus | Kleiner Vogelfuß | V |
Plantago lanceolata | Spitz-Wegerich | |
Poa pratensis | Wiesen-Rispengras | |
Rumex acetosella | Kleiner Sauerampfer | |
Viola arvensis | Acker-Stiefmütterchen | |
* V = Vorwarnliste der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins; besonders oder streng geschützte Arten wurden bei der Bestandaufnahme nicht festgestellt. |
Tab. 1: Übersicht der Arten innerhalb des Plangebietes (PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH)
Neben den für Sandmagerrasen typischen Arten kommen in dem Bestand auch Grünland-Arten und Arten ruderaler Standorte vor. Die für den Schutzstatus maßgeblichen Trockenrasen-Kennarten sind in der Tabelle durch Fettdruck hervorgehoben. Die erforderliche Mindestdeckung dieser Arten (25%) wird in dem Bestand erreicht.
Der Vogelfuß und die Feld-Hainsimse sind auf der Vorwarnliste der aktuellen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (5. Fassung vom Mai 2021) gelistet. Bei den übrigen Arten handelt es sich um häufige Arten, die von der Roten Liste nicht erfasst sind.
Der südliche Teil des Plangebietes wird derzeit für Lagerzwecke verwenden und wurde daher als sonstige Lagerfläche (SLy) eingeordnet. Eine vergleichbare, jedoch deutlich kleinere Fläche befindet sich im nordöstlichen Teil des Plangebietes.
Nach Osten grenzen Siedlungsflächen an, die überwiegend als Einzelhausbebauung mit eher kleinflächigen Hausgärten ausgebildet sind, die durch einfache Struktur und geringe Laubholzanteile geprägt sind.
Im Süden grenzen mit Pferden beweidete Grünlandflächen an das Plangebiet an, die z.T. wegen der intensiven Nutzung als artenarmes Wirtschaftsgrünland (GAy) und z.T. als mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland (GYy) ausgeprägt sind.
Nach Westen und Norden grenzen Waldbestände an das Plangebiet an.
Bei den im Westen gelegenen Beständen handelt es sich um Birken-Eichenwald (WLb), in dem neben den beiden namengebenden Arten die Rot-Buche und die Zitter-Pappel mit geringen Anteilen vorkommen. In der Krautschicht bildet die Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) Dominanzbestände.
Der Waldbestand im Norden, der als sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten (WLy) einzuordnen ist, weist einen heterogenen Baumbestand aus Buche, Berg-Ahorn, Eiche, Espe, Eberesche, Schwarz-Erle und Birke auf. Im Unterwuchs sind Bestände der Stechpalme (Ilex aquifolium) vorhanden. Die spärlich ausgebildete Krautschicht weist Arten wie Efeu (Hedera helix), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Dornfarn (Dryopteris carthusiana) und Brombeere (Rubus spec.) auf.
Nordöstlich des Plangebietes befindet sich innerhalb des Waldbestandes ein schmales langgestrecktes Stillgewässer mit steil ausgebildeten Ufern (FSy), das von den umgebenden hohen Pappeln beschattet wird und daher so gut wie keine Gewässervegetation aufweist.
3.3.2. Topografie
Das Plangebiet weist insgesamt ein geringes Gefälle auf. Die Höhen bewegen sich zwischen 46,75 m und 43,54 m ü. NHN. Die flacheren Bereiche zwischen 44,50 m und 43,54 m ü. NHN machen dabei aber nur einen kleinen Teil am nordöstlichen Rand des Plangebietes aus. Der Großteil des Plangebietes fällt gleichmäßig von Westen nach Osten hin ab, dabei sind keine größeren Geländesprünge zu erkennen.