4 Erforderliche Stellplätze § 84 Abs. 1 Nr. 8 LBO S-H
Innerhalb der Teilgebiete des Allgemeinen Wohngebietes sind je Wohnung mindestens zwei Stellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen.
Innerhalb der Teilgebiete des Allgemeinen Wohngebietes sind je Wohnung mindestens zwei Stellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen.
Beim Einsatz von Leuchtmitteln im Geltungsbereich sind insektenfreundlichen Lichtquellen zu verwenden. Lichtquellen dürfen nicht auf randliche Leitstrukturen/Gehölze gerichtet werden.
2 Gehölzschutz während der Bauarbeiten
Bestehende Bäume, Gehölzstreifen und sonstige Bepflanzungen sind während der Bauphase vor Eingriffen zu schützen. Die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" ist zu beachten.