3.3.3. Altlasten
Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen innerhalb oder angrenzend an das Plangebiet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen innerhalb oder angrenzend an das Plangebiet.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich zunächst keine nach § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 4 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) geschützten Biotope. Angrenzend ist die vorhandenen Baumallee entlang der Zufahrt zum Plangebiet gemäß § 21 (1) Nr. 3 LNatSchG i.V. m. § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Die Ergebnisse werden in der Begründung dargestellt.
Das Orts- und Landschaftsbild wird derzeit geprägt durch die vorherrschende landwirtschaftliche Nutzung und die angrenzenden Linden des Friedhofes.