4.6.1. Artenschutzrechtliche Prüfung
Zur Beurteilung der Fauna innerhalb und angrenzend an das Plangebiet und der artenschutzrechtlicher Betroffenheiten durch die Planung erfolgt im weiteren Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes eine artenschutzrechtliche Prüfung.
Die Ergebnisse und möglichen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.