Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördlich des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördlich des Friedhofes, östlich der Bahntrasse und westlich des ehemaligen Freibadgebäudes" nach § 13b BauGB
Begründung
8. Maßnahmen zur Bodenordnung
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes befinden sich - mit Ausnahme der Schulstraße - in privatem Eigentum. Es ist geplant, die privaten Flächen durch die Gemeinde als Erschließungs- und Vorhabenträger zu erwerben. Maßnahmen zur Bodenordnung sind demnach nicht erforderlich.
9. Kosten/Finanzwirksamkeit
Durch Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Kosten für die Erarbeitung des Rechtsplanes sowie der zugehörigen Fachgutachten.
Die Realisierung des Bebauungsplanes führt zu Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Erschließung, die Anlage der Grünflächen und deren Bepflanzung. Die Herstellung erfolgt durch die Gemeinde als Vorhabenträger.
Die Unterhaltungs- und Folgekosten für die öffentlichen Verkehrsflächen verbleiben nach Umsetzung bei der Gemeinde Siebeneichen.
Durch den Verkauf der späteren Wohnbaugrundstücke ist mit Einnahmen zu rechnen.