Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördlich des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördlich des Friedhofes, östlich der Bahntrasse und westlich des ehemaligen Freibadgebäudes" nach § 13b BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3. Landschaftsrahmenplan

Gemäß den Darstellungen der Karte 2 des Landschaftsrahmenplans von 2020 liegt das Plangebiet in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Zudem grenzt das Plangebiet an ein Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung nach § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllt.

2.4. NATURA 2000-Gebiete

Der Plangeltungsbereich liegt in keinem und grenzt an kein NATURA 2000-Gebiet.

Das nächstgelegenen Schutzgebiet ist das südlich der Ortslage Siebeneichen befindliche FFH-Gebiet DE-2529-301 „Nüssauer Heide“ mit einer Entfernung von > 1,5 km von Plangebiet.

Das nächstgelegene EU-Vogelschutzgebiet befindet sich in einer Entfernung von > 5 km östlich des Plangebietes (DE-2530-421 „Langenlehsten“).

Die geplante Entwicklung eines kleinteiligen Wohngebietes hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des FFH-Gebietes und des EU-Vogelschutzgebietes. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Gebiete sowie der Arten ist durch die geplanten Veränderungen der Habitatausstattung im Plangeltungsbereich nicht ableitbar. Denkbare Fernwirkungen durch den Bau von Wohngebäuden und dem Verkehr treten auf die Distanz von mindestens 1,5 km m bzw. > 5 km und den bestehenden baulichen Nutzungen in der Umgebung nicht in Erscheinung.

2.5. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Siebeneichen aus dem Jahre 1966 stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Dies entspricht auch der heutigen Nutzung. Südlich und östlich des Plangebietes schließen Grünflächen an. Die vorhandenen Bahntrasse ist entsprechend im Flächennutzungsplan als „überörtliche Verkehrsfläche“ dargestellt.

Die für die Planung erforderliche Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erfolgt aufgrund der gesetzlichen Grundlagen im Sinne des § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB nicht in einem separaten Planverfahren, sondern durch eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege einer Anpassung. Diese Anpassung erfolgt ohne formalisiertes Planverfahren, nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Im Zuge der Anpassung des Flächennutzungsplanes werden die im Plangebiet derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen durch Wohnbaufläche (W) ersetzt.

Unter Berücksichtigung der Anpassung des Flächennutzungsplanes ist der Bebauungsplan Nr. 3 somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.