Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Derzeitiger Zustand

Der Mensch und seine Gesundheit können in vielerlei Hinsicht von Planungsvorhaben unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden, wobei sich Überschneidungen mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern ergeben. Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die drei im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen bestehenden und geplanten Funktionen Arbeit, Wohnen und Erholen gekoppelt. Dabei werden jedoch nur Wohnen und Erholung betrachtet, da Aspekte des Arbeitsschutzes nicht Gegenstand der Umweltprüfung sind.

Bei der Betrachtung ist von direkten Auswirkungen auf das Wohnumfeld (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm, Immissionen) und für die Erholungsfunktion (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm) auszugehen.

Der aktuelle und der aufgrund der Planungsabsichten künftig zu erwartende Zustand im Umfeld des Planbereichs stellt sich für die Funktionen ‚Wohnen‘ und ‚Erholung‘ wie folgt dar:

  • Wohnen

Das Plangebiet wird aktuell überwiegend als Grünland landwirtschaftlich genutzt. Zeitweise erfolgt eine Nutzung als Ausweichparkplatz für die Besucher des Wikinger-Museums Haithabu. Wohngebäude sind auf der Fläche und angrenzend dazu nicht vorhanden. Das nächstgelegene Wohngebäude befindet sich in Einzellage ca. 105 m östlich. Das Umfeld des Plangebietes ist durch das Wikinger-Museum touristisch geprägt. Nördlich verläuft in ca. 120 m Entfernung die Bundesstraße 76.

  • Erholung

Als landwirtschaftlich genutztes Grünland weist die Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung auf.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet und müsste als Ausgleichsfläche der Sukzession überlassen werden. Die Nutzung als Ausweichparkplatz müsste unterbleiben. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit.

Auswirkungen der Planung

Mit der Planung soll das Plangebiet rechtlich als Parkplatz gewidmet werden. Die Fläche soll insbesondere in den Sommermonaten als Ausweichparkplatz durch das angrenzende Museum genutzt werden können. Wohngebäude sind dadurch nicht betroffen. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit sind nicht zu erwarten.

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da durch die Planung eine Fläche, die in ausreichender Entfernung zu wohnbaulich genutzten Bereichen als Parkplatz gewidmet wird.

2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im September 2021 erfolgte eine Ortsbegehung zur Feststellung der aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz bestehen differenzierte Vorschriften zu Verboten besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. Die hierzu zählenden Arten sind nach § 7 BNatSchG im Anhang der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie von 1992 aufgeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Geltungsbereich hinsichtlich möglicher Vorkommen von geschützten Arten betrachtet.

Nachfolgend sind die aktuellen Flächennutzungen für die einzelnen Teilbereiche aufgeführt. Die Einordnung der dargestellten Lebensräume erfolgt entsprechend der „Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein“ (LLUR 2022). Gesetzlich geschützte Biotope sind mit einem „§“ gekennzeichnet.

Mäßig artenreiches Grünland (GYy)

Das Plangebiet wird als Mahdgrünland landwirtschaftlich genutzt und ist als mäßig artenreich einzustufen. Die Vegetation wird dominiert von Weidelgras und Weißklee. Zudem sind über die Fläche verteilt Löwenzahn, Spitzwegerich und Sauerampfer vorzufinden.

Knick (HWy, §)

Im Süden wird das Grünland durch einen Knick begrenzt, der Teil eines Redders ist, der den außerhalb verlaufenden Kirchenweg einfasst. Er gilt als geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG. Der Knick südlich des Weges ist dagegen dem Wald zuzuordnen. Auf dem Knick stocken unter anderem Hasel, Brombeere, Stiel-Eiche, Pappel und Berg-Ahorn. In regelmäßigen Abständen haben sich Überhälter ausgebildet (Stiel-Eiche, Berg-Ahorn, Pappel), die Stammdurchmesser von ca. 25 bis 70 cm aufweisen.

Feldgehölz (HGp)

Nach Westen und Norden wird das Grünlandland von Gehölzen begrenzt. Im Westen haben sich diese überwiegend linear an einer Böschungskante entwickelt. Hier stocken z.T. mächtige Stiel-Eichen (Ø = 70-120 cm), Pappeln sowie untergeordnet Weißdorn und Brombeere. Im Norden geht dieser Bewuchs in eine flächige Gehölzstruktur über, die von Pappeln dominiert wird. Diese weisen Stammdurchmesser bis ca. 40 cm auf.

Außerhalb befindet sich im Süden eine Waldfläche, die von Laubgehölzen wie Rot-Buche, Berg-Ahorn und Esche geprägt ist (WMm). Angrenzend an das Plangebiet verläuft ein Feldweg (SVu) durch den Wald. Im Westen und Norden erstrecken sich in einer Niederung Feucht- bis Nassgrünlandflächen (GNr), die extensiv gepflegt werden. Östlich verläuft die Kreisstraße 128 als Zufahrtsstraße zum Museum (SVs). Straßenbegleitend ist ein Entwässerungsgraben angelegt (FGy).

Pflanzen

Derzeitiger Zustand

Die Vegetation im Plangebiet ist stark durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Aufgrund der regelmäßigen Mahd ist die Fläche insgesamt als eingeschränkter Pflanzenstandort einzuordnen. Weniger eingeschränkte Lebensräume für Pflanzen bieten die von Gehölzen geprägten Randbereiche des Plangebietes

Streng geschützte Pflanzenarten - Schierlings-Wasserfenchel (Oeanthe conioides), Kriechender Scheiberich (Apium repens), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) - sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die betroffenen Standorte dieser Pflanzen sind in Schleswig-Holstein gut bekannt und liegen außerhalb des Plan- und Auswirkungsbereichs.

Die LANIS-Datenbank des LLUR (Stand November 2021) enthält Nachweise über Vorkommen des in Schleswig-Holstein ungefährdeten Scheidigen Goldstern (2016) für Flächen unmittelbar südlich des Plangebietes. In der nordwestlich gelegenen Niederung wurde 2009 Wasser-Greiskraut nachgewiesen, welches in der Roten Liste als „stark gefährdet“ gelistet ist. Im höher gelegenen Plangebiet sind aufgrund des fehlenden Feuchtegrades keine Vorkommen dieser Art zu erwarten. Auswirkungen auf die umliegenden Vegetationsbestände werden durch die Planung nicht verursacht.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung könnte die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Als Pflanzenstandort stünde die Fläche dann uneingeschränkt zur Verfügung. Bei ausbleibender Nutzung würde die Grünlandfläche langfristig verbuschen und sich zu Wald entwickeln.

Auswirkung der Planung

Die Fläche wurde trotz ihrer Widmung als Ausgleichsfläche bislang landwirtschaftlich als Mahdgrünland genutzt. Der Nutzung entsprechend hat sich ein artenarmes Grünland entwickelt. Geeignete Pflanzenstandorte bietet das Plangebiet derzeit nur in den ungenutzten Randbereichen. Hier haben sich Gehölzstrukturen entwickelt, die von Pappeln dominiert werden.

Die Planung sieht die zeitweise Nutzung der Fläche als Parkplatz vor. Versiegelungen oder künstliche Befestigungen sind nicht vorgesehen, sodass die Wiese als eingeschränkter Pflanzenstandort verbleibt. Eingriffe in die Gehölzstrukturen sind nicht vorgesehen. Gegenüber dem Ist-Zustand wird durch die Planung keine Veränderung verursacht.

Der geschützte Knick an der südlichen Plangebietsgrenze sowie der anschließende Wald werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.

Das Vorhaben hat Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Pflanzen. Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht betroffen. Die randlichen bzw. angrenzenden Gehölzstrukturen werden nicht verändert.

Tiere

Im Mittelpunkt der Potentialanalyse steht die Prüfung, inwiefern durch vorgesehene Planung Beeinträchtigungen auf streng geschützte Tierarten zu erwarten sind. Neben den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), aktualisiert 2016) maßgeblich. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG umfasst der Prüfrahmen bei Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG - Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB - die europäisch streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäischen Vogelarten.

Methode: Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum ergibt sich aus den Ergebnissen der Begehung im September 2021 sowie aus der Abfrage der LANIS-Daten des LLUR zu nachgewiesenen Tierarten (Stand November 2021). Für das unmittelbare Plangebiet sind keine Hinweise enthalten.

Für die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG sind innerhalb einer artenschutzrechtlichen Prüfung nur die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten sowie sämtliche europäischen Vogelarten relevant. Im Fokus der Erfassung stehen dabei die randlichen Gehölzstrukturen. Die Möglichkeit eines Vorkommens streng geschützter Arten wurde hinsichtlich einer potentiellen Habitateignung sowie der bekannten Verbreitungssituationen überprüft.

Säuger

Es wurden im Vorhabengebiet keine Indizien (Schlafnester oder charakteristische Fraßspuren) für Vorkommen der nach Anhang IV FFH-RL und BArtSchV streng geschützten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) festgestellt. Die Art präferiert nahrungs- und deckungsreiche Gehölzstrukturen als Lebensraum (z.B. Hasel, Weiß-Dorn, Brombeere, Vogelbeere). Die Gehölzstrukturen am Rand des Plangebietes weisen überwiegend nur einen lückigen Bewuchs auf und werden von Pappeln dominiert. Eine besondere Lebensraumeignung liegt nicht vor. Das bekannte Hauptverbreitungsgebiet der Haselmaus liegt in Schleswig-Holstein vor allem im Südosten (LLUR 2018), sodass keine Vorkommen im Plangebiet zu erwarten sind. Zudem werden die Gehölze im Zuge der F-Planänderung erhalten.

Die Wald-Birkenmaus (Sicista betulina) wurde bislang in Schleswig-Holstein ausschließlich in einem sehr kleinen Gebiet nordöstlich von Schleswig sicher nachgewiesen (BfN 2019). Vorkommen dieser Art werden im Planbereich nicht erwartet, da die Wald-Birkenmaus als Lebensraum vor allem bodenfeuchte, stark von Vegetation strukturierte Flächen, wie Moore und Moorwälder, Seggenriede oder auch Verlandungszonen von Gewässern bevorzugt. Typischerweise kommt sie in moorigen Birkenwäldern vor. Diese Lebensräume sind im Planbereich nicht vorhanden und die Art damit nicht betroffen.

Konkrete Nachweise über das Vorkommen von Fledermäusen liegen nicht vor. Im westlichen und südlichen Randbereich sind starke Bäume vorhanden, die aufgrund ihres Alters und der vorgefundenen Strukturen ein grundsätzliches Potential für Fledermauslebensräume bieten. Die Bäume sind von der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht betroffen. Gehölzrodungen sind nicht vorgesehen. Für streng geschützte Fledermäuse ist daher das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes auszuschließen.

Ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Säugetierarten (z.B. Wolf, Fischotter) kann aufgrund der fehlenden Lebensräume und der bekannten Verbreitungssituation ausgeschlossen werden (BfN 2019). Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit liegt nicht vor.

Ca. 100 m südwestlich des Plangebietes ist in den LANIS-Daten ein Nachweis über eine Fortpflanzungsstätte der Zwergmaus enthalten (2020). Diese zählt jedoch nicht zu den planungsrelevanten Arten. In Schleswig-Holstein ist die Zwergmaus nicht als gefährdet eingestuft. Geeignete Lebensräume bietet der Planbereich aufgrund der fehlenden höher wüchsigen Vegetation (hohe Gräser, Röhricht) zudem nicht.

Vögel

Eine eingriffsbedingte Betroffenheit von Rastvögeln ist auszuschließen. Landesweit bedeutsame Vorkommen sind nicht betroffen. Eine landesweite Bedeutung ist dann anzunehmen, wenn in einem Gebiet regelmäßig 2 % oder mehr des landesweiten Rastbestandes der jeweiligen Art in Schleswig-Holstein rasten. Weiterhin ist eine artenschutzrechtlich Wert gebende Nutzung des Vorhabengebietes durch Nahrungsgäste auszuschließen. Eine existenzielle Bedeutung dieser Fläche für im Umfeld brütende Vogelarten ist nicht gegeben.

Brutvögel

Aufgrund der vorgefundenen Habitatausprägung des Vorhabengebietes kann unter Einbeziehung der aktuellen Bestands- und Verbreitungssituation ein Brutvorkommen für die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Vogelarten angenommen werden. Maßgeblich ist dabei die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins (BERNDT et al. 2003). Lebensraumstrukturen bieten vor allem die Gehölze am Rand des Plangebietes.

Potentielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum sowie Angaben zu den ökologischen Gilden (G = Gehölzbrüter, GB = Bindung an ältere Bäume, O = Offenlandarten, OG = halboffene Standorte). Weiterhin Angaben zur Gefährdung nach der Rote Liste Schleswig-Holstein (KIECKBUSCH et al. 2021) sowie der RL der Bundesrepublik (2021) (1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten der Vorwarnliste, + = nicht gefährdet) sowie zum Schutzstatus (nach EU- oder Bundesartenschutzverordnung, s = streng geschützt, b = besonders geschützt, Anh. 1 = Anhang I der Vogelschutzrichtlinie).

Artname (dt.)Artname (lat.)GildeRL SH 2021RL BRD 2021Schutz-status
AmselTurdus merulaG++b
BachstelzeMotacilla albaO++b
BaumpieperAnthus trivialisOG+Vb
BlaumeiseParus caeruleusGB++b
BuchfinkFringilla coelebsG++b
DohleCorvus monedulaGBV+b
Dompfaff (Gimpel)Pyrrhula pyrrhulaG++b
DorngrasmückeSylvia communisOG++b
EichelhäherGarrulus glandariusGB++b
ElsterPica picaGB++b
FasanPhasianus colchicusO++b
FeldschwirlLocustella naeviaOGV2b
FeldsperlingPasser montanusGB+Vb
FitisPhylloscopus trochilusG++b
GartenbaumläuferCerthia brachydactylaGB++b
GartengrasmückeSylvia borinG++b
GartenrotschwanzPhoenicurus phoenicurusGB++b
GoldammerEmberiza citrinellaOG++b
GrauschnäpperMusciapa striataG+Vb
GrünfinkCarduelis chlorisG++b
HänflingCarduelis cannabinaOG+3b
HaussperlingPasser domesicusOG++b
HeckenbraunellePrunella modularisG++b
KlappergrasmückeSylvia currucaG++b
KleiberSitta europaeaGB++b
KohlmeiseParus majorGB++b
MisteldrosselTurdus viscivorusG++b
MönchgrasmückeSylvia atricapillaG++b
RabenkräheCorvus coroneGB++b
RingeltaubeColumba palumbusGB++b
RotkehlchenErithacus rubeculaG++b
SchwanzmeiseAegithalos caudatusG++b
SingdrosselTurdus philomelosG++b
SommergoldhähnchenRegulus ignicapillusG++b
StarSturnus vulgarisGBV3b
StieglitzCarduelis carduelisOG++b
TürkentaubeStreptopelia decaoctoGB++b
ZaunkönigTroglodytes troglodytesG++b
ZilpzalpPhylloscopus collybitaG++b

Diese umfangreiche Auflistung umfasst ausschließlich Arten, die in Schleswig-Holstein nicht bzw. nur auf der Vorwarnliste (Dohle, Star, Feldschwirl) der gefährdeten Arten stehen (Stand RL SH 2021). Deutschlandweit gelten Feldsperling, Baumpieper und Grauschnäpper als Arten der Vorwarnliste. Als „gefährdet“ sind bundesweit Hänfling und Star eingestuft. Der Feldschwirl gilt als „stark gefährdet“ (Stand RL BRD 2021).

Generell stellt das aufgeführte Artengefüge jedoch sogenannte „Allerweltsarten“ dar, die in der Kulturlandschaft und am Rand von Siedlungsgebieten regelmäßig anzutreffen sind und eine hohe Bestandsdichte zeigen. Die Arten sind an die Nähe zum Menschen sowie die bisherigen Nutzungen im Plangebiet gewöhnt.

Der Großteil der aufgeführten Arten ist von Gehölzbeständen abhängig (Gebüsch- oder Baumbrüter wie z.B. Amsel, Mönchsgrasmücke oder Ringeltaube). Auch für die Bodenbrüter (z.B. Rotkehlchen, Fitis oder Zilpzalp) sind Knicks und Gehölzstrukturen wichtige Teillebensräume. Offene Flächen sind potenzielle Lebensräume für den Fasan, die Goldammer und den Baumpieper.

Für Wiesenvögel bietet das Plangebiet aufgrund der geringen Größe, der bisherigen Nutzung und der Sichtminderung durch die randlichen Gehölzstrukturen keine besondere Lebensraumeignung.

Sonstige streng geschützte Arten

Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten nicht erwarten.

Für den Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) fehlen die notwendigen Futterpflanzen (Nachtkerze, Weidenröschen, Blutweiderich), sodass Vorkommen auszuschließen sind. Zudem gilt der Norden Schleswig-Holsteins nicht als typisches Verbreitungsgebiet dieser Art (BfN 2019).

Die totholzbewohnenden Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx cerdo) sind auf abgestorbene Gehölze als Lebensraum angewiesen. Die Gehölze innerhalb des Planbereichs sind für diese Arten ungeeignet. Wird außerdem die aktuell bekannte Verbreitungssituation berücksichtigt (BfN 2019), ist ein Vorkommen im Raum Busdorf als unwahrscheinlich einzustufen.

Für streng geschützte Reptilien (z.B. Zauneidechse) liegen im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume vor. Streng geschützte Amphibien, Libellenarten, Fische, Weichtiere und der Schmalbindige Breitflügel-Tauchkäfer sind aufgrund fehlender Gewässer im Planbereich auch auszuschließen.

In der LANIS-Datenbank sind aus dem Jahr 2020 Hinweise auf verschiedene Libellenarten (Gemeine und Blutrote Heidelibelle, Blaugrüne Mosaikjungfer, Herbst-Mosaikjungfer) enthalten (2020). Diese zählen ebenfalls nicht zu den streng geschützten Arten und sind in Schleswig-Holstein als ungefährdet eingestuft. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Planung nicht.

Vorbelastungen für potentiell vorhandene Arten bestehen in Störungen durch die bislang regelmäßig durchgeführte Mahd der Wiese und die insbesondere in den Sommermonaten erhöhte Nutzung der umliegenden Flächen (Zufahrt und Parkplatz des Museums). Es ist insgesamt von einer geringen Empfindlichkeit der potentiell vorkommenden Tierarten auszugehen.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Dadurch würden neue, uneingeschränkte Lebensräume für verschiedene Tierarten entstehen.

Auswirkung der Planung

Im Plangebiet sind geeignete Lebensräume für heimische Brutvögel und Fledermäuse insbesondere in den Gehölzen am Rand der Fläche vorhanden. Eingriffe in die Gehölzstrukturen sind im Zuge der Planung nicht vorgesehen, sodass die dort befindlichen Lebensräume erhalten werden können.

Das Grünland soll im Wesentlichen in den Sommermonaten als Ausweichparkplatz für das nahegelegene Museum genutzt werden. Durch diese Nutzung kann es temporär zu Störungen und Scheuchwirkungen kommen.

Die Fläche hätte als Ausgleichsfläche der Sukzession überlassen werden sollen. Im Zusammenhang mit der Planung wird die Fläche umgewidmet und die Ausgleichsverpflichtung an anderer Stelle erbracht. Hier werden auch Lebensräume für heimische Tierarten zur Verfügung stehen.

Das Plangebiet hat aufgrund der tatsächlichen Nutzung eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Tiere. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt kein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG. Geeignete Lebensräume bieten vor allem die randlichen Gehölze, die nicht verändert werden. Die Erheblichkeit des Eingriffs für das Schutzgut Tiere wird als gering eingestuft.

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet ist im Rahmen des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Busdorf als Ausgleichsfläche gewidmet worden und hätte der Sukzession überlassen werden sollen. Die Überlassung in die natürliche Sukzession ist bislang nicht erfolgt, stattdessen wurde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt. In den Sommermonaten ist die Wiese zudem bereits zeitweise als Parkplatz genutzt worden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden.

Auswirkung der Planung

Im Zuge der Bauleitplanung wird die bereits zeitweise erfolgte Nutzung als Ausweichparkplatz rechtlich zulässig gemacht und abgesichert. Die landwirtschaftliche Nutzung wird weiterhin die vorrangige Nutzung darstellen.

Parallel zum Bauleitverfahren wird die Ausgleichsfläche umgewidmet. Der Ausgleich, der für den B-Plan Nr. 11 auf der Fläche hätte erbracht werden sollen, wird auf das Ökokonto der Gemeinde Busdorf umgelegt (Az. 661.4.03.048.2021.00).

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten, da die Planung eine Ausgleichsfläche beansprucht. Der Ausgleich wird an anderer Stelle erbracht und führt dort zu einem Flächenverlust.