Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 98 - Wohngebiet Schützenredder
Textliche Festsetzungen
I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
1.1 Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet (WA) die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzung unzulässig.
1.2 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB dürfen auf den Grundstücken 16, 29 und 48 nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können.