Bewertung
Für die naturschutzfachliche Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen werden folgende, allgemein gebräuchliche naturschutzfachliche Kriterien herangezogen:
Grad der Naturnähe,
Vorkommen seltener Arten,
Gefährdung bzw. Seltenheit,
Vollkommenheit und
zeitliche Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit.
Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Einstufung der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen. Für die Einstufung wird eine Skala zu Grunde gelegt, die sechs Wertstufen von 0 „ohne Biotopwert“ bis 5 „sehr hoher Biotopwert“ umfasst.
Tabelle 2: Biotopbewertung
Wertstufe | Definitionen / Kriterien | Biotoptypen | Schutzstatus |
5 | sehr hoher Biotopwert: sehr wertvolle, naturnahe Biotoptypen, Reste der ehemaligen Naturlandschaft mit vielen seltenen oder gefährdeten Arten | im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden | |
4 | hoher Biotopwert: naturnahe Biotoptypen mit wertvoller Rückzugsfunktion, extensiv oder nicht mehr genutzt; Gebiet mit lokal herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz | im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden | |
3 | mittlerer Biotopwert: relativ extensiv genutzte Biotoptypen innerhalb intensiv genutzter Räume mit reicher Strukturierung, hoher Artenzahl und einer, besonders in Gebieten mit hohem Anteil von Arten der Wertstufe 4, hohen Rückzugs- und/oder Vernetzungsfunktion; Gebiet mit lokaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz | Aufschüttung (XAs) / Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm) „Beetle-Bank“ Sonstiges Gebüsch (HBy) Staudenfluren trockener Standorte (RHt) Strukturreiche Gärten mit einem hohen Anteil an Laubgehölzen (SGb) Urbanes Gebüsch mit heimischen Baumarten (SGy) Urbanes Gehölz mit gebietsfremden Laubbäumen (SGx), Wildacker (AAj) | |
2 | niedriger Biotopwert: Nutzflächen oder Biotoptypen mit geringer Artenvielfalt, die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften, Vorkommen nur noch weniger standortspezifischer Arten; Lebensraum für euryöke Arten | Arten- oder strukturreiche Rasenfläche (SGe) Baumreihe aus Nadelhölzern (HRn) Gartenmülldeponie (SLg) Nitrophytenflur (RHn) Rohboden auf trockenen Standorten (ROt) Ruderale Grasflur (RHg) Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm) Sonstige Lagerfläche (SLy) Strukturarme Gärten mit geringem Anteil an Laubgehölzen (SGo). Urbane Gebüsche mit gebietsfremden Arten (SGf) Urbane Ziergehölze und -staudenbeete (SGs) | |
1 | sehr niedriger Biotopwert: Biotoptypen ohne Rückzugsfunktion, intensiv genutzt, mit überall schnell ersetzbaren Strukturen; fast vegetationsfreie Flächen, extrem artenarm bzw. lediglich für einige wenige euryöke Arten von Bedeutung | Arten- und strukturarme Rasenfläche (SGr) Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche (SXn) Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung (SBe) | |
0 | ohne Biotopwert: überbaute oder vollständig versiegelte Flächen | Teilversiegelte Verkehrsfläche/Wege Vollversiegelte Verkehrsfläche |
In Schleswig-Holstein kommen nur vier sehr seltene Pflanzenarten des Anhangs IV vor: Kriechender Scheiberich (Apium repens) (Feuchtwiesen, Ufer), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) (Gewässerpflanze), Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) (Süßwasserwatten), Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer). Aufgrund der speziellen Standortansprüche der Arten, die in den Siedlungsflächen und Flächen der Landwirtschaft nicht gegeben sind, kommen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Plangeltungsbereich vor.