Prognose der Auswirkungen
Der maßgebliche Wert für die Geruchsbelastung in allgemeinen Wohngebieten von 10% der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeiten wird im Bereich des Plangebietes eingehalten.
Von einer relevanten verkehrlichen Belastung mit den entsprechenden Lärmemissionen kann aufgrund der Lage des Plangebietes abseits stark befahrener Straßen nicht ausgegangen werden.
Da auch von der kleinräumigen Planung keine relevanten Beeinträchtigungen der umgebenden Bereiche verbunden sein können, ist mit relevanten Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes in Bezug auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden insgesamt nicht zu rechnen.
Für die öffentliche Feierabend- und Naherholung hat das Plangebiet keine Bedeutung, daher ist auch nicht mit Beeinträchtigung solcher Funktionen zu rechnen.