Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Prognose der Auswirkungen

Der maßgebliche Wert für die Geruchsbelastung in allgemeinen Wohngebieten von 10% der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeiten wird im Bereich des Plangebietes eingehalten.

Von einer relevanten verkehrlichen Belastung mit den entsprechenden Lärmemissionen kann aufgrund der Lage des Plangebietes abseits stark befahrener Straßen nicht ausgegangen werden.

Da auch von der kleinräumigen Planung keine relevanten Beeinträchtigungen der umgebenden Bereiche verbunden sein können, ist mit relevanten Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes in Bezug auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden insgesamt nicht zu rechnen.

Für die öffentliche Feierabend- und Naherholung hat das Plangebiet keine Bedeutung, daher ist auch nicht mit Beeinträchtigung solcher Funktionen zu rechnen.

6.2.11. Wechselwirkungen

Bei der Betrachtung der Umweltauswirkungen eines Planes sind auch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu berücksichtigen. Grundsätzlich bestehen immer Wechselwirkungen bzw. -beziehungen zwischen allen Bestandteilen des Naturhaushaltes. Im Geltungsbereich ist dieses Wirkungsgeflecht in starkem Maße durch die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die anderen Schutzgüter geprägt. Die wesentlichen Veränderungen für den Naturhaushalt ergeben sich üblicherweise bei geplanten Bebauungen durch Versiegelung von Böden und durch die Zerstörung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.

Die zusätzlichen Bodenversiegelungen werden die Bodeneigenschaften im Bereich derzeit nicht versiegelter Flächen verändern, z.B. die Wärmeleitfähigkeit, wodurch sich das Mikroklima ändert. Zudem wirken sich die Bodenversiegelungen auch auf das Schutzgut Wasser aus, der Oberflächenabfluss nimmt zu.

Durch die Überbauung derzeit unbebauter Flächen gehen Lebensräume für die hieran angepasste Pflanzen- und Tierwelt verloren bzw. wird die Lebensraumqualität für Tiere, die diese, im vorliegenden Fall stark anthropogen überprägten Biotope nutzen, z.B. Vögel, weiter eingeschränkt.

Damit können Veränderungen in den vorhandenen Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen nicht ausgeschlossen werden.

Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Geltungsbereich des Bauleitplanes nicht zu erwarten.

6.2.12. Kumulierende Wirkungen

Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches sind auch mögliche kumulierende Wirkungen zu betrachten, sofern diese im Zusammenhang mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete auftreten, wobei etwaige bestehende Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen zu berücksichtigen sind.

Für die nähere Umgebung der Planung sind keine Planungen bekannt, die im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 5 zu entsprechenden kumulierenden Wirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter (Menschen, kulturelles Erbe, Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Landschaft etc.) führen könnten.