Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3. Natur und Umwelt

3.3.1. Vegetationsbestand

Zur Aufnahme der Biotop- und Nutzungsstruktur im Plangeltungsbereich und dem weitergehenden Untersuchungsraum wurde im April 2022 eine Biotoptypenkartierung2 anhand des aktuellen Kartierschlüssels des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein3 durchgeführt.

Der Plangeltungsbereich liegt im südlichen Randbereich der Ortschaft Tramm und umfasst Siedlungsflächen mit gärtnerischer Nutzung der unbebauten und nicht befestigten Flächen. Nördlich verläuft die Dorfstraße. Die Siedlungsbereiche sind überwiegend durch gepflegte Vegetationsstrukturen, teilweise aufgrund aussetzender Nutzung im südwestlichen Bereich auch durch eine Überlagerung von ruderalem Bewuchs geprägt.

Im Detail sei auf die Ausführungen des Umweltberichtes und die genannte Biotop- und Nutzungstypenkartierung verwiesen.

Landwirtschaftliche Flächen

Die südliche Grenze des Untersuchungsgebietes wird durch einen Wildacker (AAj) gebildet enthält. Der Wildacker wird regelmäßig umgebrochen und neu eingesät. Die südliche Begrenzung zu den landwirtschaftlichen Flächen wird durch eine Beetle-Bank bzw. Käfer-Bank gebildet, die zu einem ca. 1,00 m hohen Wall gepflügt und mit einer speziellen Wildpflanzen-Mischung angesät wurde.

Einzelbäume

Das Untersuchungsgebiet ist geprägt durch überwiegend vitale, naturraumtypische Gehölze sowie in geringerem Umfang durch Ziergehölze. Durch die gärtnerische Prägung der Flächen ist ein guter Pflegezustand der Gehölze festzustellen, der vor allem auf dem Flurstück Nr. 44/4 vorhanden ist. Bei diesem Flurstück handelt es sich um den Privatgarten des Grundstückes Dorfstraße 26. Dort sind vor allem auch Ziergehölze bspw. in Form von Eschen-Ahorn, Douglas-Fichte oder Hemlocktanne vorhanden.

Flächige Gehölzbestände

Im Untersuchungsgebiet sind verschiedene Arten an flächigen Gehölzbeständen vorhanden. So existieren zum einen urbane Gebüsche mit gebietsfremden Arten (SGf), die Ziergehölze enthalten und vor allem als Heckenstrukturen vorkommen. In Verbindung mit Staudenbeeten sind diese Ziergehölze als urbane Ziergehölze und -staudenbeete (SGs) anzusprechen. Südlich befindet sich zudem eine Fläche, bei der es sich um ein urbanes Gehölz mit heimischen Baumarten (SGy) handelt. Dieses enthält Sämlinge von Eichen, Ahorn und verschiedene Obstgehölze.

An der westlichen Grenze des Plangeltungsbereiches befindet sich ein urbanes Gehölz mit gebietsfremden Laubbäumen (SGx).

Ein Sonstiges Gebüsch (HBy) befindet sich in der südwestlichsten Ecke des Plangeltungsbereiches.

Die gepflasterte Zufahrt zu dem Flurstück 44/4 wird beidseitig durch eine Baumreihe aus Nadelhölzern (HRn) in Form von Tannen und Fichten begleitet. Die westlich der Zufahrt gelegene Baumreihe zieht sich fast vollständig von Nord nach Süd durch den Plangeltungsbereich. Vorgelagert befinden sich Rasenflächen. Auch als östliche Begrenzung des Plangeltungsbereiches ist eine Reihe aus Nadelgehölzen vorhanden.

Ruderale Gras- und Staudenfluren

Ruderalbewuchs ist im Untersuchungsgebiet nur in geringem Umfang vorhanden, zumeist in ungenutzten Randbereichen und fast ausschließlich auf dem weniger intensiv gepflegten Flurstück 137 im Südwesten.

Im Plangeltungsbereich kommen folgende Biotoptypen der Gras- und Staudenfluren vor:

Rohboden auf trockenen Standorten (ROt)

Ruderale Grasflur (RHg)

Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm)

Staudenfluren trockener Standorte (RHt)

Nitrophytenflur (RHn)

Biotope der Siedlungs- und Verkehrsflächen

Westlich und östlich angrenzend befindet sich Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung (SBe) mit strukturreichen Gärten mit einem hohen Anteil an Laubgehölzen (SGb) als auch strukturarme Gärten mit geringem Anteil an Laubgehölzen (SGo). Die Rasenflächen sind aufgrund der intensiven Pflege überwiegend arten- und strukturarm (SGr). Im westlichen Bereich existiert jedoch auch eine arten- oder strukturreiche Rasenfläche (SGe).

Die Dorfstraße nördlich des Plangeltungsbereiches wird mit asphaltierten, betonierten oder gepflasterten Zuwegungen als vollversiegelte Verkehrsflächen (SVs) eingestuft. Als teilversiegelte Verkehrsflächen (SVt) sind im Untersuchungsgebiet geschotterte oder sandige Zuwegungen vorhanden.

Im Abbruchbereich eines ehemals vorhandenen Gebäudes ist eine vegetationsarme Fläche entstanden, die aus Schutt und Sand besteht. Dieser Bereich wird entsprechend dem Biotoptyp Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche (SXn) zugeordnet. Westlich von dieser Fläche befindet sich auf Ruderalflächen gelagertes Baumaterial wie beispielsweise Wellblech, Holz- und Steinhaufen, weshalb diese Fläche dem Biotoptyp sonstige Lagerfläche (SLy) zugeordnet werden kann. Wiederum westlich schließt erneut eine vegetationsarme Fläche an.

Im westlichen Bereich des Plangeltungsbereiches befindet sich ein Kompost für Gartenabfälle, welcher entsprechend dem Biotoptyp Gartenmülldeponie (SLg) zugeordnet wird.

3.3.2. Topografie und Bodenverhältnisse

Das Plangebiet ist derzeit nur geringfügig durch die vorhandene Bebauung und deren Zufahrten versiegelt. Die Gartenbereiche hingegen sind weitestgehend offen gestaltet.

Das Plangebiet ist weitestgehend eben und weist nur ein geringfügiges Gefälle in südliche Richtung von ca. 43 m ü.NHN auf 38,6 m ü.NHN auf.