8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Lebrade, Rathjensdorf und Wittmoldt für Photovoltaikfreiflächenanlagen
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt Großer Plöner SeePlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittmoldt hat in ihrer Sitzung am 25.10.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sonnenkraftwerk Wittmoldt“ und die damit verbun-dene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wittmoldt schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Solar-Freiflächenanlage (Solar-FFA) auf der-zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im östlichen Gemeindegebiet. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß § 30 BauGB be-stimmt.
Ansprechperson
MarekLühr
Amt Großer Plöner See
Der Amtsvorsteher
Bauamt
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