1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Schwentinental
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch ein Tag –durchführende Organisation
Stadt SchwentinentalPlanungsanlass
Die Änderung des Flächennutzungsplanes stellt die vorbereitende Bauleitplanung für die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes planungsrechtlich ermöglichte Errichtung einer Kindertagesstätte dar. Das Plangebiet befindet sich an der Dorfstraße (Klausdorf) und grenzt unmittelbar an das Grundstück der Astrid-Lindgren-Schule an.
Ansprechperson
Stadt Schwentinental
Frau Finkeldey: 04307/811-220
Herr Schröter: 04307/811-257
Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental
Datenschutzbeauftragter:
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