Begründung
k.A.
Im Regionalplan sind für das Gemeindegebiet der Gemeinde Waabs zwei 'Vorranggebiete Windenergie' ausgewiesen. Dies sind die Vorranggebiete 'PR2_RDE_007' und 'PR2_RDE_012', wobei das letztgenannte Vorranggebiet aus drei räumlich getrennten Teilflächen besteht. Im Gebiet der Gem. Waabs sind vier Flächen ausgewiesen, in denen WKA errichtet werden dürfen. Es können somit vier Windparks entstehen. Die Gemeinde möchte durch die Aufstellung von Bauleitplänen die Errichtung der WKA in den vier Flächen steuern. Nähere Informationen können Sie den breitgestellten Unterlagen entnehmen.
Amt Schlei-Ostsee
Abt. Bauen und Umwelt
Herr Weseler, E-Mail: tore.weseler@amt-schlei-ostsee.de
k.A.