Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.6 Auswirkung auf die Natur und Umwelt

Die Errichtung von PV-FFA und der Nebenanlagen sowie die Einzäunung verursachen i.d.R. eine Veränderung und möglicherweise ein Verdrängung der bestehenden Flächennutzung. Bei der Nutzung von wertvollen Schutzgebieten oder Rückzugsräumen können direkte Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt entstehen.

Mehre Studien belegen, dass Solarparks bei der richtigen Flächenwahl und Gestaltung der Anlagen, sowie unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Kriterien nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern gleichzeitig zur Förderung von Biodiversität leisten können. Durch die Verwendung gebietsheimischer Saatgutmischungen können artenreiche Grünlandtypen geschaffen werden. Die Planfläche wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Durch die Errichtung eines Solarparks, wird die Fläche aus der intensiven Nutzung herausgenommen und in eine extensive Bewirtschaftung eines Dauergrünlandes mit angepasster Mahdfrequenz überführt. Die Flächen auf Solarparks werden weder gedüngt noch mit Pflanzschutzmitteln behandelt.

Viele Studien belegen inzwischen, dass PV-Freiflächenanlagen die Biodiversität nicht nur auf der Fläche, sondern auch in der Umgebung steigern. Während Ackerflächen (derzeitige Nutzung) aus faunistischer Sicht i.d.R. nicht interessant sind ändert sich das mit der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen. Hier werden mit der richtigen Pflege Dauergrünländer geschaffen, die sich zu Trittsteinbiotopen entwickeln können.

Auf dem in Schleswig-Holstein liegenden Solarpark „Klein Rheide“, der ebenfalls auf einem Gebiet mit Kiesabbau errichtet wurde, haben sich inzwischen unterschiedliche Standortverhältnisse (trocken – nass) mit zahlreichen ökologisch wertvollen Bereichen und geschützten Arten gebildet.

Studien zeigen auch, dass Solarparks eine hohe Attraktionswirkung für Brutvögel der Offenländer besitzen, z.B. für Feldlerchen.

Das Plangebiet liegt teilweise auf der Verbundachse des Biotopsystems. Da die Planfläche nicht auf einen Schwerpunktbereich des Biotopsystems liegt, sind PV-Anlagen hier nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Um die Funktion als Verbundsachse weitgehend zu erhalten werden:

  • Die Zäune mit ca. 20 cm Abstand zum Boden, und damit offen für Amphibien und Kleinsäuger errichtet.
  • Längs der Boklunder Au wird ein Wildkorridor von 8 m auf beiden Seiten der Au eingerichtet
  • Bei Bedarf werden Rehdurchlässe in den Zaun integriert

Die Anlage und Pflege sowie weitere biodiversitätssteigernde Maßnahmen werden eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Weitere möglichen Auswirkungen werden im Umweltbericht beschrieben (Abschnitt 8).

5.7 Auswirkungen auf Boden/Grundwasser

Auf der Projektfläche ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen, was bedeutet, dass die Gründungspfähle voraussichtlich das Grundwasser erreichen werden. Um einen möglichst geringen Eingriff auf Boden und Grundwasser zu haben, werden die Gründungselemente aus geeigneten Materialen bestehen. Es wird sichergestellt, dass der Stoffeintrag, zum Beispiel Zink, vermieden bzw. verringert wird, um eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit auszuschließen. Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzgesetzes (§ 1 BBodSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 2 BauGB) werden berücksichtigt.

5.8 Auswirkung auf den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Aus gesetzlichen Gründen werden Freiflächen PV-Anlagen auf Schwerpunktbereichen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems ausgeschlossen.

Da die Planfläche auf einer Verbundsachse liegt und nicht auf einem Schwerpunktbereich, fällt die Anlage nicht unter dieses Ausschlusskriterium.

Weiterhin werden Maßnahmen geplant, um die Durchlässigkeit und damit die Funktion der Verbundsachse weiterhin zu gewährleisten, siehe Abschnitt 5.6.