12.2. Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind keine Vorhaben im direkten Umfeld geplant.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind keine Vorhaben im direkten Umfeld geplant.
Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Umweltprüfung. Es haben sich weder technische Lücken noch fehlende Erkenntnisse ergeben.
Nach § 4c BauGB muss die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten überwachen und im Falle von nachteiligen Auswirkungen geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen.
Zwei Jahre nach Baufertigstellung prüft die Gemeinde die Herstellung der Vermeidungs- und Minderungs- sowie der Ausgleichsmaßnahmen und informiert die untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg über die fachgerechte Umsetzung der erforderlichen Kom-pensationsmaßnahmen.