1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung für das Plangebiet zu ordnen. In dieser wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Schaalby aus dem Jahr 1982 stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 7,25 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Schaalby entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen. In der Gemeinde Schaalby besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnraum. Um kontinuierlich die vorhandene Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Schaalby hat sich in den vergangenen Jahren als attraktiver Wohnstandort einen guten Namen gemacht. Die stetige Nachfrage nach Wohnflächen ist ein klarer Beleg hierfür.
Der am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Schaalby gelegene Planbereich soll städtebaulich entwickelt und geordnet werden, um eine vielfältige Bebauung zu ermöglichen, die sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügt. Durch die Bereitstellung unterschiedlicher Wohnformen soll der differenzierten Nachfrage auch im ländlichen Raum Rechnung getragen werden.
Das Plangebiet ist durch seine Lage für die wohnbauliche Nutzung und Nachverdichtung in Schaalby passend geeignet. Die Lage innerhalb des Siedlungsgefüges von Schaalby bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen in die bestehende Bebauung zu integrieren und so eine städtebaulich sinnvolle Nutzung des Plangebietes zu schaffen.
Im Plangeltungsbereich ist die Ausweisung von ca. 40 Baugrundstücken für die Bebauung mit unterschiedlichen Haustypen vorgesehen, um die vorhandene Nachfrage durch Einwohner und Bauwillige aus der Umgebung zu decken. Aufgrund der Größe des Gesamtgebietes soll die Umsetzung in mehreren Abschnitten erfolgen. Für einen ersten, ca. 4,1 ha großen Abschnitt stellt die Gemeinde Schaalby im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 14 auf.
Im Kreuzungsbereich von Raiffeisenstraße und Mühlenstraße im Süden des Plangebietes ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant. Bisher verfügen die drei Ortsteile Schaalby, Füsing und Moldenit jeweils über eine selbständige freiwillige Feuerwehr mit eigenem Feuerwehrgerätehaus. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht mehr tragbar. Daher strebt die Gemeinde den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses an. Die diesbezügliche Standortsuche hat ergeben, dass die vorgegebenen Einsatzzeiten nur von dem nun vorgesehenen Standort in Schaalby eingehalten werden können. Um mögliche nachbarschaftliche Spannungen zu vermeiden, sieht das städtebauliche Konzept vor, den Standort im Plangebiet durch eine öffentliche Grünfläche im Osten und den Kindergarten im Norden zu flankieren. Im Westen und Süden grenzen vorhandene Straßenflächen den Standort des Feuerwehrgerätehauses ab.
Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 ist eine Maßnahmenfläche festgesetzt, in der die sich aus der Umsetzung ergebenden Eingriffe in den Naturhaushalt ausgeglichen werden sollen. Die Maßnahmenfläche wird in der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt.
Aus dem parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 hat sich ergeben, dass eine vollständige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers innerhalb der Wohnbaufläche aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich ist, sodass eine Ableitung erfolgen muss. Der Teilbereich 2 wird aus diesem Grund im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 für die notwenige Regenrückhaltung festgesetzt und in der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes als Fläche für Abwasserbeseitigung (RRB) dargestellt.
Die beiden Geltungsbereiche des Plangebietes umfassen insgesamt eine Fläche von ca. 7,25 ha mit folgender Unterteilung:
Wohnbauflächen ca. 4,80 ha
Flächen für Gemeinbedarf - Feuerwehr ca. 0,30 ha
öffentliche Grünflächen ca. 0,20 ha
Flächen für Maßnahmen ca. 1,50 ha
Flächen für Abwasserbeseitigung (RRB) ca. 0,45 ha