Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Die Gemeinde Schaalby befindet sich gem. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 im Stadt-Umland-Bereich im ländlichen Raum sowie im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig und liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Für Siedlungsentwicklungsplanungen in den Stadt- und Umlandbereichen besteht jedoch aus raumordnerischer Sicht ein besonderes interkommunales Abstimmungs- und Kooperations-erfordernis. Diesem Aspekt wird mit der Fortschreibung der 'Schleswig-Umland-Kooperation' Rechnung getragen, deren Ergebnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Regionalplan für den Planungsraum V (2002)

Gem. Regionalplan für den Planungsraum V liegt die Gemeinde Schaalby im Stadt-Umland-Bereich im ländlichen Raum sowie in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Zudem befindet sich das Plangebiet innerhalb des Bauschutzbereiches des militärischen Flugplatzes Schleswig/Jagel.

Im 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2023) sind keine von den vorgenannten Inhalten abweichenden Darstellungen enthalten.

Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Schaalby aus dem Jahr 1982 stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Westlich, südlich und östlich schließen sich Wohn- und Mischgebiete an.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird der Planbereich im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.06.2024, zeitgleich zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Der Landschaftsrahmenplan (2020) für den Planungsraum I enthält für das Plangebiet in den Karten 1 bis 3 keine Darstellungen.

Landschaftsplan

Für das Plangebiet sind im Landschaftsplan der Gemeinde Schaalby aus dem Jahr 1998 die damals vorhandenen Strukturen (Knicks und Bäume) dargestellt. Die Bäume im Südosten sind überwiegend als landschaftsprägend eingestuft. Konkrete Entwicklungsziele sind für den Planbereich nicht enthalten.

Im Rahmen einer 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes (2010) wurde eine wohnbauliche Entwicklung beidseitig der Mühlenstraße vorbereitet. Zudem wurde empfohlen, die weitere wohnbauliche Entwicklung auf der Nordseite der Mühlenstraße fortzusetzen. Insofern steht diese Bauleitplanung im Einklang mit dem Landschaftsplan der Gemeinde Schaalby.

1.3.3 Schutzverordnungen

Im Plangeltungsbereich sind bis auf den Naturpark ‚Schlei‘ keine Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG ausgewiesen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems und Wälder sind ebenfalls nicht betroffen.

Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete befinden sich mit dem FFH-Gebiet 1423-394 ‚Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe‘ sowie dem EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 ‚Schlei‘ ca. 1,2 km südlich. Ca. 900 m südöstlich befindet sich außerdem das FFH-Gebiet 1324-391 ‚Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder‘. Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Schutzgebiete sind aufgrund der abzusehenden Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Entfernung nicht zu erwarten.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Planbereich durch die sich an der südlichen Außengrenze des Teilbereichs 1 und innerhalb des Teilbereichs 1 befindlichen Knicks bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält die Darstellung des Knicks an der Mühlenstraße und von Feldhecken innerhalb und angrenzend an denTeilbereich 2. Der außerhalb des Plangebietes gelegene Mühlenteich unterliegt als naturnahes durchströmtes Anstaugewässer der benachbarten ehemaligen Wassermühle dem gesetzlichen Biotopschutz.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

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