Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Die Planbereichsfläche ist derzeit hauptsächlich als Acker- und Grünland in intensiver landwirtschaftlicher Nutzung.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt. Ein Flächenverlust würde nicht erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf) wird die Versiegelung von landwirtschaftlicher Nutzfläche möglich. Hierfür wird das Acker- und Grünland dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.

Größe des Geltungsbereiches: ca. 7,25 ha

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche: ca. 5,3 ha

Gewinn von Wohnbauflächen: ca. 4,8 ha

Gewinn von Flächen für den Gemeinbedarf: ca. 0,3 ha

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind durch den großflächigen Verlust landwirtschaftlich genutzter Fläche gegeben und als erheblich nachteilig zu bewerten. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an neuen Wohnbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf begründet und im Rahmen der städtischen Entwicklung nicht vermeidbar.

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der vorletzten und letzten Eiszeit (Saale-Eiszeit/ Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund der Jungmoränenlandschaft besteht vor allem aus eiszeitlichem Geschiebemergel/-lehm, lehmigem Sand oder Sand. Als geologisches Ausgangsmaterial werden im DigitalenAtlasNord (Oberflächennahe Geologie) dementsprechend hauptsächlich glazigene Ablagerungen dargestellt. Im Teilbereich 1 bestehen diese im Nordwesten und Nordosten aus Geschiebesand, im südöstlichen Bereich aus Till der Grundmoränen und Endmoräne und im Osten aus holozänen Ablagerungen. Im Teilbereich 2 steht oberflächennah ebenfalls Till an.

Die Bodenübersichtskarte (Maßstab 1 : 50.000) stellt für den Teilbereich 1 heterogene Bodenverhältnisse dar. Im Westen steht Braunerde an. In östliche Richtung wechselt der Bodentyp zu Pseudogley-Kolluvisol und in südliche Richtung zur pseudovergleyten Parabraunerde. Im Osten tritt hauptsächlich Niedermoor auf. Im Nordosten ist Gley verbreitet. Pseudogley-Kolluvisol und pseudovergleyte Parabraunerde sind die vorherrschenden Bodentypen im Teilbereich 2. Die Bodentypen sind rund um Schaalby weit verbreitet und nicht als seltene Böden einzuordnen.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich einer bislang landwirtschaftlichen Nutzfläche vorgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor:

Wohnbauflächen ca. 4,8 ha

Flächen für Gemeinbedarf - Feuerwehr ca. 0,3 ha

Flächen für Abwasserbeseitigung (RRB) ca. 0,45 ha

Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14, der nicht den gesamten Änderungsbereich umfasst, werden für die einzelnen Baufelder entsprechend der vorgesehenen Bebauung und der Flächenzuschnitte unterschiedliche Grundflächenzahlen festgesetzt. Insgesamt werden durch die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 14 ca. 2,2 ha Neuversiegelung zulässig. Weitere Versiegelungen sind bei einer möglichen Erweiterung des Baugebietes zu erwarten. Die genaue Bilanzierung erfolgt dann in der verbindlichen Bauleitplanung.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung als erheblich nachteilig einzustufen. Die Fläche wird bislang als landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes bis auf das Regenrückhaltebecken in Teilbereich 2 nicht vorhanden. An den Teilbereich 1 grenzt östlich das Verbandsgewässer V III des Wasserverbandes der Angelner Auen an.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurden Wasserstände zwischen 0,80 m und 3,50 m unter Geländeoberfläche angetroffen. Hierbei handelt es sich um von Schichten-, Stau- und Sickerwasser überlagertes Grundwasser. Hierbei handelt es sich um von Schichten-, Stau- und Sickerwasser überlagertes Grundwasser.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Anfallendes Niederschlagswasser würde weiterhin versickern und für eine hohe Grundwasserneubildungsrate sorgen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen. Insgesamt würden sich keine Änderungen des Wasserhaushalts ergeben.

Auswirkung der Planung

Durch die geplante bauliche Nutzung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses, da große Teile der Flächen versiegelt werden. Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 14 wurde ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW1 durch die Haase+Reimer Ingenieure GbR ausgearbeitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 14 berücksichtigt.

Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung können sich durch die Planung auch positive Effekte auf die Qualität des Grundwassers ergeben, wenn die flächige Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt können aufgrund der vorgesehenen Versiegelung grundsätzlich als erheblich nachteilig eingestuft werden. Eine Minderung erfolgt durch die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in ein neu herzustellendes Regenrückhaltebecken sowie durch die teilweise Versickerung des Regenwassers auf einzelnen Baugrundstücken. Das vorhandene Regenrückhaltebecken bleibt leicht verschoben erhalten.

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