Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur lag in der Region in den letzten drei Jahrzehnten mit ca. 9,1 °C im Bereich der durchschnittlichen Temperatur in Schleswig-Holstein. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt ca. 890 mm und liegt etwas unter dem landesweiten Durchschnitt (Bezugszeitraum 1991-2020; DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiter als Acker- und Grünland landwirtschaftlich genutzt werden. Vorhandene Gehölzstrukturen würden nicht beeinträchtigt. Eine Veränderung des Kleinklimas und der Luftqualität würde nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Im Plangebiet werden auch bei Umsetzung der Bebauung weiterhin flächige Vegetationsstrukturen (öffentliche und private Grünflächen, Knick, Siedlungsgrün) vorzufinden sein, welche positive Auswirkungen auf das Kleinklima haben. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Terrassen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus.

Im Zusammenhang mit der neu entstehenden Bebauung werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der angrenzenden Bebauung. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die in Schleswig-Holstein regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch.

Aufgrund der Größe des Vorhabens, der geplanten Grünstrukturen und der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung als unerheblich nachteilig für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild außerhalb der Ortschaft Schaalby ist geprägt von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Zum Teil sind landschaftstypische Knicks vorhanden, die die landwirtschaftlichen Flächen gliedern.

Die Ortschaft Schaalby hat sich ursprünglich entlang der Hauptstraße entwickelt. Durch den Bau der Kreisbahntrasse folgte die Entwicklung um den ehemaligen Bahnhof und im 20. Jahrhundert wurde die Ortslage in Richtung Westen weiterentwickelt. In den historischen Siedlungsbereichen von Schaalby sind aufgrund der dörflichen Strukturen gemischt genutzte Lagen mit Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen gegeben. In den neueren Siedlungsbereichen im Westen der Ortslage Schaalby sind überwiegend Einfamilien- und Doppelhäuser vorherrschend.

Das Plangebiet schließt im Süden und Westen an den besiedelten Bereich an und ist dort bereits von Wohnbebauung umgeben. Die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung ist von Einzelhäusern jüngeren Baualters geprägt. Im Norden und Osten schließt sich eine landwirtschaftliche Nutzung an, die vollständig von bebauten Gebieten umgeben ist.

Besonders prägend für das Orts- und Landschaftsbild ist der weithin sichtbare Siloturm des Raiffeisenbezugsvereins nördlich der Kreisbahntrasse.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Die Knicks blieben erhalten und würde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Ortsbild am südlichen Ortsrand von Schaalby bliebe unverändert.

Auswirkungen der Planung

Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Ortsbildes im Süden von Schaalby verursachen. Eine optische Verschiebung in die offene Landschaft erfolgt jedoch nicht. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Orts- und Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 sind zur Minimierung der Auswirkungen in den Bauflächen die maximale Anzahl der Geschosse und die maximalen Gebäude- und Traufhöhen festgesetzt.

Das Plangebiet grenzt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an und wird so in das Ortsbild eingebunden. An der nördlichen und östlichen Grenze des Plangebietes ist abschnittweise im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 eine zweireihige Anpflanzung vorgesehen. Eine vollständige Eingrünung im Norden und Osten erfolgt aufgrund der möglichen späteren Erweiterung des Wohngebietes nicht. Diese Anpflanzung dient zusätzlich zu der weitestgehend zu erhaltenden Knickstruktur an der Mühlenstraße der Einbindung der Bauflächen.

Im Plangebiet wird darüber hinaus eine Grünfläche dargestellt, die u.a. der Durchgrünung und Auflockerung des Baugebietes dienen soll.

Aufgrund der vorhandenen Bebauung und der zu erhaltenden und neu anzupflanzenden Grünstrukturen ist das Plangebiet gut eingebunden, weswegen unerheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind. Diese werden u.a. durch die Festsetzung der Gebäudehöhen im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 gemindert.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

In der Denkmalliste des Kreises Schleswig-Flensburg sind die östlich gelegene Wassermühle, der Mühlenteich, das Mühlenwehr sowie der Wasserlauf als Kulturdenkmale eingetragen.

Die überplante Fläche befindet sich in einem archäologischen Interessengebiet und somit in einem Bereich, in dem bekannt oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Aus diesem Grund wurden 2022 archäologische Untersuchungen durchgeführt.

Der im Süden des Plangebietes vorhandene Knick gilt als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Die Umsetzung der Planinhalte hat keine Auswirkungen auf die nahe gelegene und einschließlich der Nebenanlagen unter Denkmalschutz stehende Wassermühle. Aufgrund des Abstandes und der fehlenden Sichtbeziehungen ist bei Umsetzung der Planinhalte nicht davon auszugehen, dass der Eindruck wesentlich beeinträchtigt wird.

Gemäß der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 26.06.2024 können auf der durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 überplanten Fläche aufgrund der im Jahr 2022 durchgeführten archäologische Untersuchungen keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 Abs. 2 DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung mehr feststellt werden. Bei der Umsetzung der Planinhalte wird weiterhin der § 15 DSchG (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Notwendige Knickrodungen und -entwidmungen werden entsprechend des geschützten Biotopstatus im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ausgeglichen.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Von den Planungen sind bis auf den Knick keine Kultur- oder Sachgüter betroffen, sodass weder von nachteiligen noch von vorteilhaften Auswirkungen auszugehen ist. Archäologische Voruntersuchungen wurden auf der durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 14 überplanten Fläche bereits durchgeführt. Notwendige Knickrodungen und -entwidmungen werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ausgeglichen.

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